Letter #5328
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1545-06-25
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Dem durchlauchtigen hochgebornen fursten und herren hern Albrechten / von Gottes gnaden marggraffen zu Brandenburg in Preussen zu Stettin / Pomern / der Cassuben und Wenden hertzogen / burggrafen zu Normberg unnd fursten zu Rugen / unserm hochgunstigen lieben herren unnd freunde
Durchlauchtiger hochgeborner furst / hochgunstiger lieber her und freundt. / Unsere freuntliche unnd vleiswillige dienste zuvoran. /
Uns ist gestrigs tags Euer Furstlichen Durchlaucht freuntlich shreiben zukommen / dovor wir mit hochem vleis dancken / das die uns solche traurige zeitung / die uns zu wissen fost nottigk / nicht hat wollen mit den ersten vorhalten / wiewol sie uns heftig und hertzlich betrubt / weil wir nach Euer Furstlichen Durchlaucht hochem vorstande / und weitsehenden bedencken / doraus vornommen / was der Cron und diesen landen semptlich / wie wirs auch bei unns in unser einfalt befinden / doran gelegen. / Got der almechtige wolt sich unser erbarmen / und alles zum besten schicken. / Es ist gewislich wahr / wie Euer Furstliche Durchlaucht anzeigen / das wir solche erentreiche / und mit so vil tugenden gezierte konigin lenger nicht zuhaben umb Got beshuldet / und vordient erkennen / von wegen unser undanckbarkeit / so wir solche hohe getliche gabe mit billicher dancksagung nicht angenommen / vil mehr etwan geringe geacht / und die in solcher wirde und liebe / wie es sich wol hette gezimet / nicht haben gehaltenn / der almechtige Gott / ane des willen und zulas nichts geshicht / woldt ir in ewigem / und uns in diesem zeitlichenn leben gnedig sein. / Es mugen etliche leutt solchen abgang nicht vil klagen / dieselbtigen mugen mit der zeit aufsehen / das der villeicht in mehr zur straffe dan zu freunden kann gedeienn. / Got hat alles in seiner gewalt / wie David sagt: Hunc humiliat, / hunc exaltat, / quia calix in manu Domini vini meri plenus mixto. / Et inclinavit ex hoc in hoc etc.
Wir sollen uns dennoch des besten zu gotlichen gnaden trosten und vorhoffen / des barmhertzigkeit kein zil ader ende hatt / und sagen /: Fiat voluntas tua! / mit gedult zu danck annehmen alles was uns guts unnd arges / nach seinem gotlichen willen wirt zugefuegt / und bitten nichts wenigers: Libera nos a malo! / Dovor uns alle / seine unsagliche guttigkeit / in diesen geferlichen gezeitten wolde behuetten. /
Und Euer Furstliche Durchlaucht / der freuntlichen gunst wir uns vortraulich befelhen / alles geben / was leib und seele zu gutt nottig ist unnd nutzlich.
Datum Heilsperg den XXV Iunii M D XLV.
Ioannes von Gottes gnaden bischoff zu Ermlanndt / qui supra manu propria subscripsit