Letter #5355
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-08-22
Manuscript sources:
Auxiliary sources:
Prints:
|
Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus
Dem durchlauchten hochgebornen fursten unnd hern hern Albrechten von Gots gnaden marggraven zcw Brandenburg / in Preussen / zu Stetin / Pomernn / der Cassuben und Wenden hertzog / burggraff zu Nurnberg / und furst zu Rügen / unnserm hochgunstigenn lieben herrenn unnd freunnde
In seiner furstlichen durchlaucht selbst eigen hande
Durchlauchter hochgeborner furst / hochgunnstiger lieber herr unnd freunndt. / Unnsere freunntliche und vleißwillige diennste zuvorann. /
Wir habenn Euer Furstlichen Durchlaucht schreybenn den XVten dits mondts zu Hollandt datirt / alhie erhaltenn / worinn Euer Furstliche Durchlaucht freunntlich an uns begerenn / dieweil nu die abfertigung der nötigen botschafft / in dieses lanndes schweren obligen / an die romische kayserliche majestet vorhannden / darczu den die konigliche majestet unnser allergnedgister herr / die großmechtigen herrn Ioannem Lasken siradschenn unnd Achatium Czem marienburgischen woiwoden deputirt / unnd Euer Furstliche Durchlaucht sich befurchtenn als möchte dem herrn marienburgischen woywodenn der zug / aus furfallenden ursachen / abgeschribenn / unnd dersulbe allein uf den herrn siradischen woiwoden gestellet werdenn / das wir aufs allereilendste bey koniglicher majestet durch unnser schreyben befurdertten / damit die legation wie die angesaczet / durch die beidten herrn möchte ausgerichtet werdenn. /
Wie wir nu umb vieler ursachen willen / gerne gehöret unnd erfharenn / das der herr marienburgische woywode an die romische kayserliche majestet / zu eim collega dem herrnn syradschen waywodenn zugegebenn / were / den wir in zu den sachenn sher geschicket achtenn / als der nu zuvor zum teil den gebrauch kayserlicher majestet hofes erkundet / unnd wie sich alda zuhaltenn erfharenn / auch vieler herrnn kunndtschafft / die zu den sachenn zugebrauchen seinndt / habe / unnd das am meisten von nöthen / mehr von dieses lanndes freyheiten / privilegien / unnd wie die vonn alters der Chronen eingeleibeth / wissenschafft trage / als der herr siradscher woywode / der darinn nie gebraucht wordenn / noch die erfharenn. /
So seinndt wir auch auf solchs Euer Furstlichen Durchlaucht shreybenn unnd bittenn unbeschwert gerne dersulbenn zugefallen gewesenn / unnd haben aufs fleissigste / durch unnsernn eigenenn boten / den wir vor eczlichen tagenn abgefertiget / deshalbenn an konigliche majestet unnd anndere herrnn in der Chron geschriebenn / daneben auch auf koniglicher ajestet furderen / alles mit aufgeschicket (das wir mit grosser muhe zusammen gelasenn unnd tragenn) / was wir zuvor bey romischer kayserlicher unnd koniglicher majestet in den sachenn vor vielen jarenn unnd sunnderlich anno XXXten im reichstage zu Augspurg vorhanndelt / welchs / wie wirs achtenn / nicht wenigenn behelff die henndel anczutragenn unnd auszufurenn geben / auch viel erinnerunng wobei die sachen damals vorbliben / unnd was romische kayserliche unnd konigliche majestet sich do erbothenn / thun wirdt. / Nu habenn wir gestriges tages vom herrnn marienburgischen woywoden schreybenn bekommen / wie seiner herrlichkeit die botschafft an roomische kayserliche majestet abgeshrieben / unnd nicht ferner den an churfurstliche durchlaucht zu Brandenburg zuczhenn / unnd da die henndel anczutragenn / auferlegt were / welchs wir / umb obangeczeigtenn beweglichen ursachen willen / das wir den herrnn siradschen woywoden / nicht seiner ungeshicklickeit halbenn / sunnder das er dieser lannde hendel unnd gelegenheit wenig wisse / zugeringe die botschafft alleinn aufzufuhrenn / dieweil daran merglich gelegenn / achtenn / ungerne erfharenn / unnd befurchtenn unns das es also nicht werde ausgerichtet / als ob sie beidte zugenn / wollenn dennoch auf unnser schreybenn an koniglichen hoff das beste zur anndtwort hoffenn. / Unnd nicht zweifelenn / wir dadurch eczwas / damit der herr marienburgisher woywode von der botschafft an romische kayserliche maaestet nicht ausgeschlossenn / erhaltenn werdenn / das wir so balde es unns zukommen wirdt Euer Furstliche Durchlaucht zuczuschreybenn nicht nachlassen wollenn. /
Wir mugenn auch Euer Furstliche Durchlaucht nicht vorhaltenn / das alhie zu unns kommen ist Georg Sack Euer Furstliche Durchlaucht unnderthann / (der umb eczlicher vorbrehung willen in dersulbenn ungenade gefallenn / deshalbenn wir den zuvor bey Euer Furstlichen Durchlaucht nebenn anndernn herrnn / damit ehr wider zu gnaden kommen möchte / worbitte gethan) / unnd unns Euer Furstliche Durchlaucht geleidter das die ihm zu rechte vor gewalt gebenn / geczeiget / aufs fleissigste unnd unndterthenigste bittennde / dieweil ehr auch unndter unns unnd unnserm wirdigen capitel gutter hette / unnd mit dinnst vorhafft were / das wir ihm dergleichenn ein gleite zu rechte under unnserm siegell / vorleihenn woltenn. / Dieweil wir nu seine bitte vor billich angemercket / unnd die geleitung zu rechte keiner / nicht ferner denn das recht gibt schuczet / wir auch das ehr unnder unns unnd unnserm virdigenn capitel mit guttern gesessenn / bewogenn / haben wir ihm solchs nicht gewust zuvorsagenn / sunder ihn ein monat lanng vor gewalt / das recht einem ideren unngehindert / geleitet / das wir dennoch Euer Furstliche Durchlaucht nicht haben wollen unangeczeigt lassenn / damit sich die des nicht zubeshweren hette / dieweil wir / das auch dergleichenn vorgelaittung inn gleichen sachenn den unnsernn mitgeteilt auf das keynem das lanndt zumeyden unnd sich des zubeilagenn ursache / gebenn werde / wol leydenn mugenn. / Wo wir aber wustenn / wie wir uns nicht vorhoffenn / das solchs Euer Furstlichen Durchlaucht widdrig / unnd diesulbe unns darinn berichten thette / konnen wir leichte davon abstehenn / den wir nicht gerne auch im kleinsten Euer Furstliche Durchlaucht nachparliche freundtshafft hinderen wolten / sunder soviel an unns ist / die inn allwege / wie wir den das / one rhum / zuvor idere zeit gethan furderen / damit die mechr unnd mehr zuwachsen unnd wir in alter und gewonlicher Euer Furstliche Durchlaucht / die wir mit langweriger gesunndtheit unnd gelucklicher regirung zufristen unnd zuerhalten gotlicher allmechtigkeit bevelen / gunnst bleiben unnd die erhaltenn mugen. /
Datum Heilsberg den XXII Augusti M D XLVII.
Ioannes von Gots gnaden bischoff zu Ermelannd etc. qui supra manu propria subscripsit