» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
Copyright © Laboratory for Source Editing and Digital Humanities AL UW

All Rights Reserved. No part of this publication may be reproduced or transmitted in any form or by any means, electronic or mechanical, including photocopy, recording or any other information storage and retrieval system, without prior permission in writing from the publisher.

Letter #5355

Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-08-22


Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, author's signature, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, HBA, C 1, No. 1098
2rough draft in German, in secretary's hand, AAWO, AB, D. 70, f. 307v-r
3copy in German, 20th-century, B. PAU-PAN, 8244 (TK 6), a.1547, f. 43-45

Auxiliary sources:
1register in German, 20th-century, B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), f. 445

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 1098, p. 553 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem durchlauchten hochgebornen fursten unnd hern hern Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach (Albrecht von Brandenburg) (*1490 – †1568), 1511-1525 Grand Master of the Teutonic Order; from 1525 to his death Duke in Prussia as a liegeman of the Polish king; son of Friedrich V of Brandenburg der Ältere and Sophia Jagiellon (daughter of Casimir IV Jagiellon), nephew of Sigismund I, King of Poland; founder of the university in Königsberg (1544)AlbrechtenAlbrecht I von Hohenzollern-Ansbach (Albrecht von Brandenburg) (*1490 – †1568), 1511-1525 Grand Master of the Teutonic Order; from 1525 to his death Duke in Prussia as a liegeman of the Polish king; son of Friedrich V of Brandenburg der Ältere and Sophia Jagiellon (daughter of Casimir IV Jagiellon), nephew of Sigismund I, King of Poland; founder of the university in Königsberg (1544) von Gots gnaden marggraven zcw Brandenburg / in Preussen / zu Stetin / Pomernn / der Cassuben und Wenden hertzog / burggraff zu Nurnberg / und furst zu Rügen / unnserm hochgunstigenn lieben herrenn unnd freunnde

In seiner furstlichen durchlaucht selbst eigen hande

Durchlauchter hochgeborner furst / hochgunnstiger lieber herr unnd freunndt. / Unnsere freunntliche und vleißwillige diennste zuvorann. /

Wir habenn Euer Furstlichen Durchlaucht schreybenn den XVten dits mondts zu Hollandt datirt / alhie erhaltenn / worinn Euer Furstliche Durchlaucht freunntlich an uns begerenn / dieweil nu die abfertigung der nötigen botschafft / in dieses lanndes schweren obligen / an die romische kayserliche majestet vorhannden / darczu den die konigliche majestet unnser allergnedgister herr / die großmechtigen herrn Ioannem Lasken siradschenn unnd Achatium Czem marienburgischen woiwoden deputirt / unnd Euer Furstliche Durchlaucht sich befurchtenn als möchte dem herrn marienburgischen woywodenn der zug / aus furfallenden ursachen / abgeschribenn / unnd dersulbe allein uf den herrn siradischen woiwoden gestellet werdenn / das wir aufs allereilendste bey koniglicher majestet durch unnser schreyben befurdertten / damit die legation wie die angesaczet / durch die beidten herrn möchte ausgerichtet werdenn. /

Wie wir nu umb vieler ursachen willen / gerne gehöret unnd erfharenn / das der herr marienburgische woywode an die romische kayserliche majestet / zu eim collega dem herrnn syradschen waywodenn zugegebenn / were / den wir in zu den sachenn sher geschicket achtenn / als der nu zuvor zum teil den gebrauch kayserlicher majestet hofes erkundet / unnd wie sich alda zuhaltenn erfharenn / auch vieler herrnn kunndtschafft / die zu den sachenn zugebrauchen seinndt / habe / unnd das am meisten von nöthen / mehr von dieses lanndes freyheiten / privilegien / unnd wie die vonn alters der Chronen eingeleibeth / wissenschafft trage / als der herr siradscher woywode / der darinn nie gebraucht wordenn / noch die erfharenn. /

So seinndt wir auch auf solchs Euer Furstlichen Durchlaucht shreybenn unnd bittenn unbeschwert gerne dersulbenn zugefallen gewesenn / unnd haben aufs fleissigste / durch unnsernn eigenenn boten / den wir vor eczlichen tagenn abgefertiget / deshalbenn an konigliche majestet unnd anndere herrnn in der Chron geschriebenn / daneben auch auf koniglicher ajestet furderen / alles mit aufgeschicket (das wir mit grosser muhe zusammen gelasenn unnd tragenn) / was wir zuvor bey romischer kayserlicher unnd koniglicher majestet in den sachenn vor vielen jarenn unnd sunnderlich anno XXXten im reichstage zu Augspurg vorhanndelt / welchs / wie wirs achtenn / nicht wenigenn behelff die henndel anczutragenn unnd auszufurenn geben / auch viel erinnerunng wobei die sachen damals vorbliben / unnd was romische kayserliche unnd konigliche majestet sich do erbothenn / thun wirdt. / Nu habenn wir gestriges tages vom herrnn marienburgischen woywoden schreybenn bekommen / wie seiner herrlichkeit die botschafft an roomische kayserliche majestet abgeshrieben / unnd nicht ferner den an churfurstliche durchlaucht zu Brandenburg zuczhenn / unnd da die henndel anczutragenn / auferlegt were / welchs wir / umb obangeczeigtenn beweglichen ursachen willen / das wir den herrnn siradschen woywoden / nicht seiner ungeshicklickeit halbenn / sunnder das er dieser lannde hendel unnd gelegenheit wenig wisse / zugeringe die botschafft alleinn aufzufuhrenn / dieweil daran merglich gelegenn / achtenn / ungerne erfharenn / unnd befurchtenn unns das es also nicht werde ausgerichtet / als ob sie beidte zugenn / wollenn dennoch auf unnser schreybenn an koniglichen hoff das beste zur anndtwort hoffenn. / Unnd nicht zweifelenn / wir dadurch eczwas / damit der herr marienburgisher woywode von der botschafft an romische kayserliche maaestet nicht ausgeschlossenn / erhaltenn werdenn / das wir so balde es unns zukommen wirdt Euer Furstliche Durchlaucht zuczuschreybenn nicht nachlassen wollenn. /

Wir mugenn auch Euer Furstliche Durchlaucht nicht vorhaltenn / das alhie zu unns kommen ist Georg Sack Euer Furstliche Durchlaucht unnderthann / (der umb eczlicher vorbrehung willen in dersulbenn ungenade gefallenn / deshalbenn wir den zuvor bey Euer Furstlichen Durchlaucht nebenn anndernn herrnn / damit ehr wider zu gnaden kommen möchte / worbitte gethan) / unnd unns Euer Furstliche Durchlaucht geleidter das die ihm zu rechte vor gewalt gebenn / geczeiget / aufs fleissigste unnd unndterthenigste bittennde / dieweil ehr auch unndter unns unnd unnserm wirdigen capitel gutter hette / unnd mit dinnst vorhafft were / das wir ihm dergleichenn ein gleite zu rechte under unnserm siegell / vorleihenn woltenn. / Dieweil wir nu seine bitte vor billich angemercket / unnd die geleitung zu rechte keiner / nicht ferner denn das recht gibt schuczet / wir auch das ehr unnder unns unnd unnserm virdigenn capitel mit guttern gesessenn / bewogenn / haben wir ihm solchs nicht gewust zuvorsagenn / sunder ihn ein monat lanng vor gewalt / das recht einem ideren unngehindert / geleitet / das wir dennoch Euer Furstliche Durchlaucht nicht haben wollen unangeczeigt lassenn / damit sich die des nicht zubeshweren hette / dieweil wir / das auch dergleichenn vorgelaittung inn gleichen sachenn den unnsernn mitgeteilt auf das keynem das lanndt zumeyden unnd sich des zubeilagenn ursache / gebenn werde / wol leydenn mugenn. / Wo wir aber wustenn / wie wir uns nicht vorhoffenn / das solchs Euer Furstlichen Durchlaucht widdrig / unnd diesulbe unns darinn berichten thette / konnen wir leichte davon abstehenn / den wir nicht gerne auch im kleinsten Euer Furstliche Durchlaucht nachparliche freundtshafft hinderen wolten / sunder soviel an unns ist / die inn allwege / wie wir den das / one rhum / zuvor idere zeit gethan furderen / damit die mechr unnd mehr zuwachsen unnd wir in alter und gewonlicher Euer Furstliche Durchlaucht / die wir mit langweriger gesunndtheit unnd gelucklicher regirung zufristen unnd zuerhalten gotlicher allmechtigkeit bevelen / gunnst bleiben unnd die erhaltenn mugen. /