Letter #5976
Gdańsk City Council to Ioannes DANTISCUSGdańsk (Danzig), 1539-09-26
| received 1539-10-01 Manuscript sources:
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Dem Hochwirdigenn inn Gott Herrnn, / her[rnn] Iohanni von Gotts genaden des loblich[en] stiffts zcu Ermelandt bisschove [etc.], unnserm genedigen herrenn
Hochwirdiger in Gott Genediger Herre. /
Unser gantzwyllige und gefollige dienste seinst Ewer Hochwirdigen [G]]naden in besundern fleÿsigen andacht stetz entpholenn. /
Genediger Herr.
Wir haben itzt bey lawffenden thage / Ewer Hochwirdigen Gnaden brieffe Hanns Hen[n]emans leib eigenthummb betreffen / entfangen / und vornommen. / Wir h[a]tten auch Ewer Hochwirdigen Gnaden biszheer umbeandtwortt nicht gelossen, / do ehr einhei[m]isch gewesen / unnd wir seine gelegenheit / ausz ihme hetten vornehmen mogenn. / Als ehr aber an heymen gelanget, / haben wir denselbigenn ge[f]urdert / unnd ihme Ewer Gnaden brieffe furgehalten / und zcu letzt befundenn, / [d]as ehr von hochloblicher gedechtnisse, / ethwan der ehrwirdigen in Gott herrn[n] Mauritio, Ewer Hochwirdigen Gnaden furfarn, / unnd seiner Gnaden kamerampt furw...er etc. losz unnd freÿ gelossenn unnd gegebenn. / Wie Ewer Hochwirdigen Gnade auss eingelegter copei / derselbigen befreÿung und sunst bemelten Han[n]sen / supplication unnd bethschrifftenn hirinne vorwaret, / noch der lei...ne / in gnaden werden habenn zcuvornehmen. /
Dieweyle denne gnugs[a]m befunden, / das ehr / der bemelte Hanns / freÿ / unnd nicht mehr leib e[i]genn ist. / Wolt es sich immers geburett haben, / das die fursichtigenn von Wormenith / sich des beruffes nicht gewegert hetten. Dan es wyll unns widder die vielmols auffgerichte vortrege etc. zcu thun nicht geborenn. / Dienstlich bittende / dieselbigen von Wormenith Ewer Hochwirdigen Gnaden underthane / dohin zcu richtenn / sich solcher tadt hinfort zcu mesigen / und den gemeinen vortregenn / und gemachten statuten ebentrechtigk zcu leben. / Domith sich nÿmanndt ethwan eines furfencklichen besweres / zcubeklagen habe. /
Ein solchs ummb Ewer Hochwirdigen Gnade (die wir Gothe lange gesundt seligklichen thuen entphelen) zcu beschuldenn wollen wir gantzgeneigt befunden werden.
Datum Danntzigk, denn 26 / September / anno etc. 39.
Ewer Hochwirdigen Gnaden dienstwÿllige borgermeister und radttmanne der statt Dantzigk