Unsern freuntlichen grus und aller guts zuvoran. / Ersame, namhafftige herren, besondere, gute freunde. /
Wir haben in der
widderfart von
unsern lieben bruder und
schwestern / und andern unsern lieben getrewenn, den edlen, ernvhesten und gestrengen ⌊Hansen Glaubitz⌋, unserm schwager uff ⌊Seheburg⌋, / ⌊Jorgen Proken⌋, ritter, unserm landvogt uff ⌊Braunsberg⌋, heubtleuten ⌊Philippen von Potritten⌋ / und ⌊Niclassen Plotowski⌋,
welche wir vor unser person
zu ehren unserm lieben bruder, dem erbarn, ernfesten ⌊Jorgen von Höue⌋[n], anders Flachsbinder, / unserm heubtman zu ⌊Ressel⌋, / uf sein ehefreudt
negst
mitgegeben / und von unsrem wegen zugeordent, / Ewer Erbarkeit freuntlich gemut, / wie das in im selbst
wol angemerkt und
vorstanden, / in dem das in uns zu ehren,
ouch der ⌊braut⌋, / wie eins ⌊borgermeisters⌋ tochtern und eins ⌊borgermeisters⌋ nochgelosne witwe mit Ewer Erbarkeit beywesenn,
vil freuntlicheit /
mit ander gastlicher voreherung und wolthat
bewiesen, / dovor wir Ewer Erbarkeit, / umb die wir solchs nicht vorschuldt, / billichen danck wissen / und zu wissen in kein vorgessen wollen stellen , /
wie wol es die nottorft nicht erfordert, weil
die uns ...
von uns, / was zu irer underhaltung uff solche ehefreude gehorig
ire vorsorgung genugszam mit sich hettenn.
Nichts weniger dermassen freuntlicheit
gen uns und gunst gen uns und die unsern
, wolle wir in zukunftigen zeiten Ewer Erbarkeit, / die wir gotlichen gnaden bevelhen, / zuerstatten, / so vil muglich, / nicht underlassen. /