Letter #5310
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-12-24
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Dem Durchlauchtigen, Hochgebornen Fursten und Herren, herren
Zu Irer Furstlichen Durchlaucht eigen handen
Durchlauchter, Hochgeborner Furst, / hochgunstiger, lieber herr und freundt. /
Unnsere freuntliche unnd vleiswillige dienste zuvoran. /
Ewer Furstlichen Durchlaucht freuntlich cf.
Was weitter der eingelegte zeddell vom hern
Das uns aber Ewer Furstliche Durchlaucht aus sunderer gunst, / in was gestalt solch ihr vorbot ausgangenn, / erkleret, / nheme wir mit hochem danck ann, / als nemlich, / das niemandt Ewer Furstlichen Durchlaucht underthann getreide und der gleichenn vorköufenn sol, / es hab dann zuvor ein ider sein negste marcktstat besucht, / alda die gewonlichen stundenn, / vormuege einer itzlichen stadt wilkhöre / und alter hergebrachter gewonheit, / gehaltenn, / und das als dann dem frembden so woll als dem inlender / uf freÿem margkte zu koufenn und zu vorfuren offenn seÿ. / Im fhall aber, so imandts uf gehaltenem margkte nicht vorkoufen kunde, / sold im das seine zu vorkoufenn und zu vorfuren / wohin er wolde, / freÿ sein gelassenn. /
Diesse declaration, / weil wirs bei uns gleichmessig haltenn, / ist uns angenhem, / wan sie in ihrem vortgange nicht wurde behindert. / Es kompt uns aber zu, / wie wir auch in vorgangnen zeitten Ewer Furstlichen Durchlaucht geklagt, / das Ewer Furstlichen Durchlaucht underthann mancherleÿ weis werden abgehaltenn, / auch von predigern, / die do abkunden, / es soll den gottlosenn (unsere leuthe damit bezeichnet) niemands zufurenn, / welchs cristlich mocht nachbleibenn, / weil Got, der aller hertzen ein erforscher ist, / die welche seiner gnaden loss sein, / ader beÿ denen sein gottliche gnade ist, / allein erkent. / Hierumb wir mit hochem vleis freuntlich bitten, Ewer Furstliche Durchlaucht wolde solch ihr vorbott mit angezeigter declaration / unvorruckt bei den ihrenn zu halten befelhen, / damit den unsern in Ewer Furstlichen Durchlaucht steten und offenen margkten / gleich den einwhonern, / wie bei uns auch allen wirt zugelassen, / freÿ sei zu koufen und abzufuren, / worinne sich die unsern vor uns vil mhal vorhindert zu sein, / nemlich die vom Braunsberge, / beclagt haben. / Wir wollen aber vordan uf solche Ewer Furstlichen Durchlaucht zuschreiben / der zuvorsicht sein, / ist was zuvor von amptleuthen wider Ewer Furstliche Durchlaucht willen vorgenhomen, / das es weitter werde abgestellet, / freuntlich bittende, / dis unnser wolgemeint antwurt zu keiner scherffe vorstandenn, / inn alter angefangener gunst ghenn unns / ufzunhemenn / und uns darinne freuntlich wolde befolhen habenn, / unns auch beÿ sich nicht anders, / dan inn der zall habenn, / die Ewer Furstliche Durchlaucht gerne freunntlich dienenn, / in der unns mit vleissiger wilferigheit, / soviel ummer in unserm vormuegenn Ewer Furstliche Durchlaucht zu allenn zeittenn soll befindenn, / und mit der that nicht anders erkennen. /
Hiemit wir Ewer Furstlichen Durchlaucht dis zu kunftige newe / unnd vil andere gluckselige jhare / in langweriger gesuntheit / und aller ihres furstlichen standes wolfart / vonn unserm lieben Gotte / und herren Iesu Christo mit guettem hertzen wunschen und bittenn. /
Datum
Postscript No. 1:
Von dem reichstage in der Cron / wisse wir noch anders nicht, / dan das der zu Peterkaw, uff der heiligen drei konige tagk vorschoben, / gehalten sol werden. / Was uns weiter hirinne wirt zukommen, / weil wir unsers boten von koniglichem hoffe alle stunde warten, / wolle wir Ewer Furstlichen Durchlaucht nicht vorhalten. / Vor die zugeschickte zeittung thue wir freuntlich dancken, / und haben diese beigelegte, / die uns in schlissung dis briefs ist zu kommen, / Ewer Furstlichen Durchlaucht zu schicken / nicht mugen underlassen, / vonn wunders wegen, / das so uneinig in diesen kriegs geleufften geschrieben wirt, / solchs wir achten doher flisse, / wie ieder der sachen gewogen, / dergestalt auch von sich schreibe etc. So auch Ewer Furstliche Durchlaucht dergleichen was were zubracht, / bitten uns solchs freuntlich mitzuteilen etc.
Postscript No. 2:
Wie wir diessen brief, / zuegemacht, / von uns gegeben, ist unnser both von koniglichem hove [an]kommen, / bey dem wir schreibenn erhalten, in welchem mit gancz korczen worten wirt angezeigt, / wie das konigliche majestet in Euer Furstlichen Durchlaucht unnd in der deuschen sachen an romische kayserlichee unnd konigliche majestet ein botschaffter, Lassotha genent, geschickt habe, / unnd das konigliche majestet den mitwoch nach der heiligen drey konige tag zu Peterkau einzukomen, / mit gotlicher hülff, / hat vorgenommen etc. Unnd sein uns disse beigelegte zceitungen mit zukommen, / die etwan mit den / im brive geschlossen / uber eins tragen, / unnd des muncschancz gedenncken etc. / Got gebe unns ein mhal fried in der christenheit unnd einigheit / durch die allerheiligste geburt seines einigen sons / und breche dem seelfeind sein gewalt, / die in der christenheit nÿe gewaltiger gewesenn etc.