Den ersamenn und namhafftigenn herren ⌊burgermeister und rathman der koniglichen stadt Dantzigk⌋, unsern besondern, guthen freunden. /
Unsern freuntlichen grus und alles guts zuvoran. Ersame, namhaffte herren, besondere, guthe freunde. /
Wir haben negst den XV dits mondts uff Ewer Erbarkeit begeren ⌊koniglicher maiestet⌋, unserm allergnedigisten herren, ⌊⌋, das wir dis mall auch unbeschwert gethan, / nach inhalt eingelegter copei / und uns weiter erbieten, Ewer Erbarkeit in aller freuntlichkeit zusein wilferig. Es ist aber ein gemein sprichwort / ein handt wescht die ander. / Ewer Erbarkeit wolde sich etliche rats personen widder uns und etwan unser vorbitlichschreiben nicht lassenn einleiten. Es wirt beiderseits wol anstehen, das wir wie liebende landsleut freuntlich dan widdrig uns halten. Wollen Ewer Erbarkeit, das wir die iren sollen fordern, das solde auch den unsern widderfaren, / wie wir dan noch zu Ewer Erbarkeit, die wir gotlichen gnaden befelhen, uns vorsehenn wollen. /
Datum aus unserm schlos ⌊Heylsberg⌋, den XIX Marcii M D XLI.
⌊Joannes⌋, von Gots gnadenn bischoff zu ⌊Ermelanndt⌋