List #5271
Ioannes DANTISCUS do Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1541-10-29
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Dem durchlauchten, hochgeborn fursten unnd herren, hern Albrechten, von Gots gnaden marggraff zu Brandenburg, / in Preussen, / zu Stetin, Pomern, der Cassuben und Wenden hertzog, burggraff zu Normberg und furst zu Rugen, / unserm hochgunstigen, lieben herren und freunde.
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unser freuntliche unnd vleiswillige dinste zuvoran. /
Aus Ewer furstlichen Durchlaucht schreiben , den XXII dits ausgangen, / das uns gestrigs tags worden, / hab wir gerne Ewer furslichen Durchlaucht gantz freuntlich gemuet zu uns vorstanden / in dem, das der edel, ernfest Ewer furstlichen Durchlaucht rath und kommerer Cristoff von Creitzen / aus der beredung mit uns gehalten Ewer furstlichen Durchlaucht eingebracht, / und das derhalben Ewer furstliche Durchlaucht kein misfallen gehabt, / auch unser erbieten durch in und schriftlich gethan vor angenehm hat aufgenommen, / dem wir auch / mit gotlicher hulff / dergestalt nachzukommen, / so vil uns treglich und muglich, / nicht wollen unterlassen. / Es ist uns doneben nicht widrig, das zu gelegner zeit Ewere furstliche Durchlaucht die grentzen im Ortelsburgischen zubesichtigen gesint. / Do wirt sich Ewere furstliche Durchlaucht erkunden /, das des orts unser grentzen / vor / und bei menschen gedencken / nye anders, dan wie diese zeit gehalten sein worden. / So villeicht hierinne etwan brieffe befunden, / die was anders anzeigen, / mugen sie dennoch dem alten besitz und gebrauch, / welche zwe / possessio et usus / alle brieffe und privilegien befestigen /, nichts abwenden. / Wir haben auch alte beweis, das sich unser grentzenn weit uber Bartstein solten erstrecken. / Dieweil wir aber und unser vorfarn des von langen gezeittenn / keinen besitz nach gebrauch gehabt, / musse wirs / wie gefunden / beruhen lassen / etc.
Das uns Ewer furstliche Durchlaucht zu gute helt, / was wir von wegen unser pflicht / die muntz betreffendt / Ewer furstliche Durchlaucht haben lassenn wissen, / thun wir uns nicht wenig bedancken. / Uns wil nicht anders geburen /, dan mit dis orts koniglichen rethen / des landes nutz und wolfart zufordern. / Was aber sonst Ewer furstlichen [Durchlaucht] regalia und freiheite angehet, / solt uns leid sein, / das den im wenigsten abgezogen / wurde, / des bitten wir Ewer furstlichen Durchlaucht sich zu uns gentzlich wolde vorsehen. /
Das Bartolmes Vogt / Hans Rauschen, Ewer furstlichen Durchlaucht underthan, die brieffe an uns, / die er zu Thorn ungebeten angenommen, / geantwort solt haben, / tragen wir kein wissen, / so doch dieselbte zeit, die er anzeigt, / Hans Rausch hie bei uns gewest, / und nicht, das im solche brieffe von Bartolme Vogt weren geben, / sondern das er in zu recht geladen umb gezeugnis widder uns zufuren, / gedacht hat. / Bitten hierumb dem zurutten menschen befelhen zulassen, das er uns unser brieffe zustelle / und hernach mals von niemants annehme. / Hiermit wir uns in Ewer furstlichen Durchlaucht gunst befelhen / und derselbten von Gote dem almechtigen in langweriger gesuntheit und regirung / vil glugseliges zunemens wunschen und bitten. /
Datum Heilsberg, XXIX Octobris M D XLI.
Ioannes, von Gots gnaden bischoff zu Ermelandt mea manu subscripsi.