Ess ist in itz gehaltner ⌊tagfarth⌋ erschinen die erbar[e] und thugentsame ⌊Chatharina⌋, hern seligen ⌊Herman Pecken⌋ vorlasne witfraw, der meinung Ewer Herrlichkeit alhie freuntlich, / wegen etzliche[n] unausgemessenen huben, / so ihr im gut Scharneshe zuhorig / zufallen und mit dersulben zu vertragenn. / Dieweil aber Ewer Herrlichkeit dismol ist ausblieben / und hie nicht ankomen, / worin die ouch von dem grosmechtigen hern marienburgischenn ⌊wojwoden⌋ vor den der ist entschuldet worden, / hat obgedochte fraw Catharina uns angefallen / und f...sig gebetenn, / sie mit unser vorschrift an Ewer Herrlichkeit zuvorshenn, damit Ewer Herrlichkeit auf unser vorbith so gunstiglich sich keg[en] sie erzeigte / und der huben halben wegen des ausmessens, / pauer z... und krugzinses, / scharwerckes und anderer boswerung m... gutlich und freuntlich, / dieweil sie mit Ewer Herrlichkeit zurechten nich[t] begeret, / vortragen wolte / und die ausmessung der huben und den vortrag vor zukomenden sanct Bartholomei feir gesche... lassenn. Derwegen gelangt an Ewer Herrlichkeit unser freuntliche bitt, die wolte sich unsernt halben kegen die ⌊fraw⌋, / die eine wittwe is[t], welche Got der almechtigen zuschutzen bofhilet, / wilferig ... zeigenn / und sich mit ihr, / nachdem sie nichts unbillichs b[e]gerende ist, / sunlich vortragen / und dieser unser vorbith gen[tz]lich entfinden lassenn. Das wir herwidder umb Ewer Herrlichkeit , die wir gotlichen genaden bovelen, / mit alle[m] zugethanem willen beschuldenn.