Unsern frentlichen grus und gutten willen zuvor. Edler und erhenvester her, bosonder, lieber freundt.
Noch dem der houpthman von Osterrod etliche unsers ⌊bischtumbs⌋ alltsessene, / die ehr vermeinet ins ⌊fursztenntumb von Preussen⌋ zu gehiren, von uns thuet fordern, / werden wir verursacht, auch die jenigen, so aus unserm bischtume enthworden, / und in dergleichen gedachtem furisthtentumb gefunden werden, ab zu fordern, / und wollen euch derhalben angezeigth haben, / das ⌊Matts⌋, der scholtz zu ⌊Parthączyn⌋, ewers ampts aus unserm dorffe Freienwalde abhendig worde , / und uns zugehorig ist. / Derhalben ist unser freumtlich begeer, ir wollet denselbigenn unsern ⌊man⌋ darzu halten, / das ehr sich in unser ⌊bischtumb⌋ / uffs furderlichste widerumb gestelle, / oder unserm ⌊burggraffen zur Lobaw⌋ einen tag und stelle denselbigen rechtlich anzuziehen und anzunemen ansetzen. / Das ferner wollen wir gen euch in gleichem ffal vor gleichen und begeren daruff ewer schrifftlich anthwort.