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List #5012

Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach do Ioannes DANTISCUS
Königsberg, 1540-10-18
            odebrano Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1540-10-22

Rękopiśmienne podstawy źródłowe:
1czystopis język: niemiecki, BCz, 1606, s. 517-524
2kopia kancelaryjna język: niemiecki, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 67, s. 399-402

Pomocnicze podstawy źródłowe:
1regest język: polski, XX w., B. PAU-PAN, 8249 (TK 11), k. 262

Publikacje:
1HARTMANN 1525-1550 Nr 710, s. 381 (niemiecki regest)

 

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Dem erwirdigenn ihnn Gott unserm besonder[nn] liebenn freundt unnd nachparnn, herren Johansenn bischoffenn zu Ermelanth

Unnser freuntlich dienst zuvornn. /

Erwirdiger ihnn Goth, / besonder lieber freundt unnd nachpar. /

Wir haben zweÿ schreibenn, bede zu Helspergk, den XII dieses itzigenn monats Octobris ausgangenn / von Euer Lieb bekommenn / unnd vernemblich aus dem einem, / wess Euer Lieb sich uber den erbarnn unnsernn heuptman zu Hollandt unnd lieben getreuen Fabian Brokhoffernn / Georgem / von Gelewalts halben / ueber erzelung des gantzenn handels, / welchenn wir zurepetiren unnd Euer Lieb mit vielem ubrigen lesenn / zu molestirn fur unnotig achtenn / beschweren thun. Mit angeheffter freuntlicher bith / wir woltenn (angesehen, / das dieselbig begangene that ihn ihrem gerichte, / grunndt unnd boden beschehenn unnd also ihn ihr herschafft / iurisdiction, recht unnd gericht / gehorig) solch geferlich unnd gewaltig wie es Euer Lieb nennen, / wider recht unnd billigkeit vornhemenn, / beÿ obgedachtnn unserm heuptman von Hollandt abschaffenn und widerkheren lassenn. / Oder aber zum uberflus nachmals zum andern mhal des orths eigentlicher besichtigung jemandts verordenenn, / darzu dan Euer Lieb die irigen auch schicken wollenn. / et sampt fernerm inhalt nach der lenge eingenommen und standenn. / Wiewol nun Euer Lieb das jewess ehegemelther / unser heuptman zu Hollandt ... Georgen von Gelewalde unbillich soll vorgenomm[en] haben / ethwas hart anziehen / daneben auch me[hr] thun. / Wess Eure Lieb dissfhals fhur bericht bekhomm... glauben wir fast wol, / das die bericht solches ma[g] beschehenn. / Unnd wie Euer Lieb bericht, / des auch al... glauben. /

Wir wollen aber Euer Lieb freuntliches m[ey]nung nicht bergenn, / das uns vilgedachter u[nnser] heuptman zu Hollandt zuvorn / unnd ehe ichtes gegen Georgen von Gelewalde vorgenommen dieses handelshalben auch einen bericht than / unnd unsern rath darumen gebethen wie Euer Lieb inliegendt mit A bezeichent zuerseh[en]. Warauff wir auch demselben hinwider geschr[ieben] mit aufferlegtem / bevelch / wie Euer Lieb aus be[yge]legter copey mit s bezeichent clerlich zuvernhemenn werden haben, / wes berichtung ... nhun mher grundts mitbringenn, / das wir die zeit wol geben. / Dan uns auff Euer Lieb freilichs begern die besichtigung, / doch dem ange...genen handel / onhe verletzung und verhinderung zuthun keines weges beschwerlich, / allain bitten wir Euer Lieb dieselb wolte sich ihn alwegen die bericht der irigenn ihnn solche beschwerlickeit, / das sie denselbtigenn so strachs one beider seits besichtigung unnd gnugsam erkundigung / beÿ unnd zufallenn / nit fhurenn lassenn. / Dan es Euer Lieb ihe gewislichen dafur halten sollenn, das derselben unnd allen den irigen unsere amptleuth / aus nachparschafft also und dermassenn gewogenn, / das sie Euer Lieb lieber dienen dan undienenn wurdenn / Euer Lieb wollen auch gentzlichen glaubenn, / das wir wider Georgen von Gelewalde / oder andere einiche ungerechtigkeit zugeschehen wissentlich ihe nit gernn gestattenn wolthenn freuntlichs vleis bittende, / Euer Lieb wollen sich gedachts von Gelewalde als der Euer Lieb ghar nichts verwandt, / hoher nit annhemen, / wan als vil gepurlich. / Unnd wan es Euer Lieb die besichtigung vorzunhemen, / gelegen sein will, / bitten wir unns dess zeitlich zuvornn. / Damit wir uns darnach zurichtenn / unnd die unseren auch darzu zuverordenen, / freuntlichen zu vormeldenn. /

Was aber Euer Lieb ander schreiben unnd den hoppenn anlangt, / unnd das Euer Lieb unangesehen, ob sehr schon diess jhar uberal ihn ihrem lande ubell gerathen unnd des gantz whenig worden uff unser erf...dernn unbeschwertt wollen gestattenn, das wir ihren stedtenn unnd mergkten bis ihn die tanmargk solchen hoppen moegen keuffen lassen. Wollen wir Euer Lieb freuntlichenn nicht bergenn, / das wir mitler zeit hoppen auch beÿ den unser... bestelt, / also das wir desselben ein notturfft / w[ie] wol wir uns des wenig verhofft hettenn bey in... zuerkhommen verhoffenn. / Dan es uns / (w[ie] Euer Lieb selbst zuermessenn) unbequem sein wurd[e] so wir die unseren aller erst von stedt zu stettenn unnd mergkten zu margkten nach hoppen schi[cken] soltenn / unnd doch des / ob wir ethwas bekhomm[en] konthen oder nit / ungewiss sein musten, / wollen uns aber nichts destweniger fhur solchenn Euer Lieb nachparlichenn willenn, / dessgleichen der neu... mitgetheiltenn zeittungenn / auffs freuntlich[ste] gegen Euer Lieb bedanckt haben, / unnd ob wir schon Euer Lieb gernn wider neue zeittungen mittheilenn wolthen, / so haben wir doch derselben au... diesmhal ghar nichts, / allein das Romische kon[igliche] maiestet sich des konigreichs Hungarn vhast annhemen / unnd der munch dem Turkischen keiser den tributh soll geschickt habenn / mit bith denn jungenn newgebornen konig, / konig Hansen shoen, zu hanthabenn unnd zuschutzenn. / Diss haben wir Euer Lieb dero wir viel freuntlichs nachbarlichs willens zuerzeigen jeder zeit geneigt, / auff derselbenn ahn uns gethanes schreibenn freuntlicher meinung ihnn antworth nicht verhalthen wollenn. /

Datum Konigspergk, den {den} 18 Octobris anno 1540.

Vonn Gots gnaden Albrecht marggraff zu Brandenburgk, ihn Preussen, zu Stetin, / Pomernn, der Cassuben und Wenden herzogk, burggraff zu Nurmbergk und furst zu Rugen manu propria subscripsit