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Letter #3060

Ioannes DANTISCUS to Elbing Town Council
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-03-07


Manuscript sources:
1rough draft in German, in secretary's hand, AAWO, AB, D. 70, f. 259r (t.p.)

Auxiliary sources:
1register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), f. 364

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Unsernn etc.

Ess hat uns der achtbar und hochgelarte her, doctor Christophorus Heil, / ... illegible...... illegible der sich viel jhar bei ... illegible...... illegible Ewer E(rbarkei)t ehrlich vorhaltenn, / denen auch nicht wenig, wo man in gebraucht hidden by binding[t]t hidden by binding, dinstlich gewesenn, / durch sein schreibenn angelangt und boclagt, / wie ihnn noch etwas hinderstellig / wegen des salario, deshalben welches ihm sei zugesagt worden, do ehr die schule ... illegible...... illegible zu worwalten an sich genomen, / bei E(wer) E(rbarkei)t solte bliben sein, ... illegible...... illegible / das ehr auch etzlich mal superinscribedetzlich maletzlich mal superinscribed an E(wer) E(rbarkei)t gefurdert, / nichts aber erlangenn konnen. / Dieweil ehr nu weiss, das wir nicht wenig E(wer) E(rbarkei)t zugethann sein, / diesulbten auch gerne furderenn, / und ihnen das beste rathenn, / hat ehr uns darauf dinstlich fleises gebethenn, / E(wer) E(rbarkei)t deshalbenn freuntlich durch unser schreibenn ... illegible...... illegible zuerinernn und ersuchenn, / damit ehr dadurch uns superinscribedunsuns superinscribed das hinderstellige von seinem salario bei E(wer) E(rbarkei)t erhaltenn mochte. / Die wir den freuntlichenn bittenn, / wie wir von obgedochten herren doctori gebetenn sein, / dieweil ehr sich nu von E(wer) E(rbarkei)t an ander orter begibet, / ihnen genuglichen zuentscheidenn, / ... illegible...... illegible damit ihm keine ursache gebenn werdenn, E(wer) E(rbarkei)t und die gutte stadt, / wie man pflegt, / umb solchenn geringenn willen / zur rede zusetzenn, / worin sich E(wer) E(rbarkei)t, / die wir gotlichenn genaden bevelen, / wol werden wissen zuhalten ... illegible...... illegible und sich wilferig unserthalben superinscribedhalbenhalben superinscribed kegen obgedochten doctorem erzeigenn. /

Dat(um) a(us) u(nserm) s(chlosse) H(eilsberg), 7 Martii 1547.