» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #4459

Ioannes DANTISCUS to Gdańsk Town Council
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-06-14
            received Gdańsk (Danzig), 1547-06-20

Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, APG, 300, 53, 269, p. 149-152

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Denn ersamenn unnd namhaftigenn herren burgermeisterenn unnd rathmannen der koniglichen stadt Dantzigk, / unsern besundern, gutten freunden

Unsern freuntlichen grus unnd alles gutts zuvorann. / Ersame und namhafftige herrn, / besundere, / gutte freunde. /

Wir haben aus dem negsten schreiben an uns / des grosmechtigen herren marienburgischenn woÿwodenn etc. vorstandenn, / der uns ouch solchs nicht ane vordrisslickheit angetzeigt, / wie Euere Erbarkeit von wegen der funff lundischen tucher die der edell, erenvheste her Fabian Czeme, colmischer underkemerer, an junger koniglicher maiestet hoff / dem herren hoffemeister und secretario / in nhamen der herren rethe dieser lande hett sollen zuvorehren mit nemen, / wie es auf negster thagfart von Euer Erbarkeit geschickten angenomen und zugesagt, / sich beschweren / und solche funf tucher vor die vierhundert margk, / die Euer Erbarkeit neben den andern zwen stadten / den dreien hern bottschaftern zugeben schuldig, / vorhalten / unnd dermassen aus dem alten gebrauch, / der hie im lande zu jeder zeit, / auch bei frischem gedenckenn, / gewönlich, / sich wollen austziehenn, / welchs uns seltzam ansicht, / weil wir mit unserm wirdigen capitel zu solcher bottschafft, / dabey wir niemandts von den unsen gehabt, / sechs hundert marck gelegt, / das hie zuvor im lande nie gescheen / und die gewonheit ubertrift. / Wo dis vor nhemen aus wil, / wan der gemeine nutz dieser lande der gestalt soll vorlassen werden, / haben Euer Erbarkeit als die weit vorstenndigen wol zu ermessen. / Es ist auch Euer Erbarkeit ane zweivel durch ihre geschickten dazumal angetzeigt, / wie sie auf negster zu Marienburg thagfart / mit den hern rethenn / vonn wegen der vierhundert margk gehandelt, / das vor solche summa zugelassen wurde, / die funf tucher / dem obgemeltenn hern culmischem underkemerer zuuberantwurten, / worauf wir auch ( nicht anders wissende ) beiden hern junger koniglicher maiestet hoffmeister und secretario geschrieben, / das solch gewandt von den hern rethen ihnen sold zukomen, / bittende dieser lande anliegen in gutter acht zuhabenn / etc., welchs viel anders gefaren, / des wir uns auf Euer Erbarkeit geschickten zusage / nicht hetten vorhoffet / und mussen uns unsers schreibens entsehen. / Wie hernachmals hieraus gemelte beide herrn / dis lands sachenn bei junger koniglicher maiestet / werden zugethann und gewogenn sein, / ist leichtlich abtzunemen. / Hierumb ist an Euer Erbarkeit unser freuntlich bitt und ermanen, / wie auch, / unsers achtens, / von dem grosmechtigen hern marienburgischem woywoden wirt gescheen, / die wolten dartzu gedencken, / das aus dem alten gebrauche nicht wurde getreten unnd das vor die vierhundert margk, / darzu es Euer Erbarkeit gebassenn, die funf tucher mit den ersten an den hern culmischen underkemerer gen der Wilden geschickt wurdenn, / damit wir die beiden herrenn, / die bei junger koniglicher maiestet / in den vornembsten ansehen sein, / diesem lande vorhielden, / wie wir uns dan gentzlich zu Euer Erbarkeit, / die ihnen selbst / und diesem lande nicht werden abstehen, / wollen vorlassen / unnd die hiemit gotlichen gnaden thun bevelhen. /

Datum aus unserm schlos Heilsberg, den XIIII Junii M D XLVII.

Joannes, vonn Gottes gnadenn bisschoff zw Ermelandt

Wir haben auch in negst vorgangner thagfart mit Euer Erbarkeit geschickten beredunge gehabt, / was die von Graudentz angehet, / die der stadt brief und siegel haben, / das zwe besiegelte secke mit gelde / bei Euer Erbarkeit vorfharen, / etwan zu getrawer handt abgelegt, / damit solcher brief Euer Erbarkeit widerumb uberantwurt wurde / und nicht mutwilligen leuten zukueme etc. derwegen wir mit den geschickten von Graudentz handel gehabt, / inen den brief abczukoüffen, / gleich ob Euer Erbarkeit nichts darumb wusten / und ihn geboten bis in die hundert margk / etc. das sie mit sich / dergleichenn auch Euer Erbarkeit geschickten / heim genomen. / Was nun Euer Erbarkeit hierin zu thun bedacht, / wold uns lassen wissen. / Wir wolten ja nicht gerne, / das solcher brief andern zuhanden sold komen, / daraus Euer Erbarkeit und der gutten stadt beschwerde mocht zu getriben werden. / Das haben wir Euer Erbarkeit zugethaner meÿnung hiemit wollen erinnern, / der zuvorsicht, / uns solchs zu gutte werden halten etc.