» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #5738

Ioannes DANTISCUS to Braunsberg Town Council
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-02-10


Manuscript sources:
1office copy in German, in secretary's hand, AAWO, AB, A 2, f. 60v-61r

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Annus 1547

Mandatum ann die Braunsberger wegen des vorkaufs.

Ioannes etc.

Den ersamen, unsernn liebenn, getreuenn burgermeister und radtmann unser stadt Braunsberg, unsern genedigenn willen.

Uns ist glaubwirdig vorkomenn, / davon uns auch furstliche durchlaucht geschribenn, / wie etzliche unser underthann, ewer mitburger, / so wol bei uns, als ihm furstentumb, / vorkeufe und boredung mit flachse, hoppenn und anderer whare / auf dorferenn und in stedtenn / mit dem gemeinem pauersman machenn, / zu schaden und vorfangen widder unser landsordnung, / anderen unseren stedten und dem hantirenden kaufmann, / und solche vorkeuffe wunderlicher weise durchtreibenn, / die whare der gestalt botriglichenn {betriglichen} zu sich gebracht, / durch vorkeuffer / unsere paurenn biss ghenn Braunsberg, / auch weiter, sich lassenn zufhurenn, / welche unsere untreue underthan / die mussenn sein, / die bei euch widder unser landsordnung schreienn, / und andere dawidder anhetzen, / die wir, so wir die werden wissenn, mit ernster straf / als widderwertige und vorechter unser obricheit, / biss an ihr hochste zuforfurderenn durch unsere amptleute / nicht wollen noch lossenn, / darzu sondernn fleis zuhabenn, uns solche anzugeben, wan ihr die erfharet, / wir euch ernstlich bovelen, / ouch andere darzu vorordnenn wollenn, / die auf solche mutwillige und widder ihren eidt untreue, ungehorsame underthan / gutte achtung werden habenn, uns anzuzeigenn. / Derwegen lossen wir durch euch diese unser endtliche meinung idermenniglich ankundigenn. / Wirdt imands bei uns ader ihm furstentumb, / wie solchs auch furstliche durchlaucht von uns bogeret, / ihn solchenn stuckenn botroffenn, / des sol nicht vorschonet, / auch ihm keine genade bowesen werden. / Darnach habe sich ein ider zurichtenn.

Datum aus unserm schlosz Heilsberg, den X Februarii M D XLVII.