Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff tzu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stettin⌋, ⌊Pommern⌋, der ⌊Cassüben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, / unserm hochgunstigen, lieben herren unnd freundt
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber herre unnd freundt. / Unser freuntliche, willige dienst zuvoran. /
Es hat uns der erbar ⌊Nickell Glaubitz⌋ von ⌊Briege⌋, / der uns zum teil schwegerlich zugethan, / zum teil von guthen freunden commendirt, / durch sein hirÿnn vorwarte ⌊⌋ / glaubhaftig bericht, / wie ehr sampt seiner schwester zu ⌊Goldaw⌋ / bei Ewer Furstlichen Durchlaucht von wegen etlicher ehegelobnis in vordechtlichen argwahn gefallen, / des er sich beÿ unss hochlich hat than entschuldigen, / dornebenn gantz vleissiglich inen an Ewer Furstliche Durchlaucht zuvorschreiben und zuvorbitten angelangt unnd gebethen, / welchs wir yme guther wolmeÿnunge nicht haben wissenn zuwegern. / Ist demnach an Ewer Furstliche Durchlaucht unser freuntlich bitten, / sie woltenn diesen ⌊jungen man⌋ unser fordrung unnd vorbitt gnediglich und erschieslich entpfinden, / inen auch sampt seiner schwester aus solchem vordechtnus und argwahn bei sich kommen / und solch sein ehr gelobnis gnediglich fur sich gehen / und zu vorhoffter endtschafft gelangen lassen, / auch hinfurbas, wie stets bisher, sein gnedigister herre und landesfurst sein / unnd bleiben / und uns hirauff ire gunstige antwort bei zeiger dieses / zu zustellen sich nicht beschweren. / Das wollen wir im gleichen und grossern umb Ewer Furstliche Durchlaucht freuntlich und nachbarlich beschuldenn, / ehr auch, der ⌊Nickel Glaubitz⌋, sampt seinerr schwester werdens in aller underthenigkeit ÿrem erbieten und vormogen nach, / wie die getreuen underthanen, stets ungesparts vleisses vordienen. /
Datum ⌊Gutstadt⌋, den XXX tag Marcii anno etc. M D XXXXI.
⌊Joannes⌋, von Gots gnaden bischoff zu ⌊Ermelandt⌋ / manu propria subscripsit