Nach dem, wie wyr negst E(wer) E(rbarkei)t uff derselbten dannckpar ⌊⌋ ⌊⌋
, / ist den XVI diss text damaged⌈[s]s text damaged⌉ / der edle, ernntvheste h(er) ⌊Johann vonn Werden text damaged⌈[Werden]Werden text damaged⌉⌋, E(wer) E(rbarkei)t mittel burgermeister, / hauptman zur ⌊Neuenburg⌋, / hie an uns gekomenn, / den wir gerne gesehenn / unnd mit ihm nicht wenig / vonn vilerley sachenn / rede gehabt, / in welchen er unns vonn wegen E(wer) E(rbarkei)t angelanngt, / weil die zcwen geladene hernn burgermeister sich ⌊ko(nigliche)r m(aieste)t⌋, unnserm allergnedigsten hern, zuegestellen vorgenomen, / das wir durch unnsere vorschrift / bey hochgemelter ko(nigliche)r m(aieste)t wolten erhaltenn, / das solche gestellung nicht in gemeinem ⌊der Cron reichstage⌋, / aus vielen wichtigen ursachenn, / die wir under uns bewogen, / sonder zuvor an ihr m(aieste)t hoff zukomen / gestatet mocht werdenn / und die zeit dergestalt angesetzt, / das die nicht ein jedern, / nemlich imands von den, die der stat feindtlich zuegethann, / kunt wurde etc., worin wir unns / zu wolgefallen und wilfarung E(wer) E(rbarkei)t, wie wir alwegs befundenn, / niths beschwert, / dann dritten tag darnach unnsern bothen an ko(nigliche)n hoff habenn gefertiget / und in diesem anfurdren mit solchem vleis ⌊⌋, / das wir nicht ohne zuvorsicht sein, / unser bit(?) geweret zw werdenn. / Was uns hierauff zum anntwurt zukompt, / wollen wir E(wer) E(rbarkei)t mit denn erstenn wissenn lassenn. APG 300, 53, 268, p. 148 Es hat unns auch h(er) ⌊Johan⌋ gesagt, / wie das mancherley grobe / unnd unnserm stande ungemesse redt ahn E(wer) E(rbarkei)t komen, / doraus nicht kleine unfreuntlikeit von unns ghenn E(wer) E(rbarkei)t gespürt werden, / welche wir uns entsehenn / anzuzeigenn, / hierumb wir diesen unnsern thumhern zur ⌊Gutstadt⌋, h(ern) ⌊Vincentum Hoffman⌋, an E(wer) E(rbarkei)t mit mundtlicher, / lauts unser instruction, / botschafft habenn geschickt, / bittenndt, ihn freuntlich zuehorenn / und ihm glauben zugeben / in dem, was ehr solcher unflötiger rede halbenn, / die unns von lusthabenden leuthenn unlust zustifften / unvorschembt, / mit stinckender unwarheit, / werden zuegelegt, / in unnserm nhamen / mit den acten hie vorhanndelt E(wer) E(rbarkei)t wirt vorbringen, / ihn auch mit volkomnem antwurt an uns abzufertigenn, welchs wir umb E(wer) E(rbarkei)t, die wir götlichen gnadenn befelhenn, in aller wolthat wollenn beschuldenn.