Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preussen⌋, / zu ⌊Stetin⌋, / ⌊Pommern⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, / burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, / unserm hochgunstigen, lieben herren und freunde
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleiswillige dinste zuvoran. /
Wir haben neben unserm ⌊wirdigen capittel⌋ Ewer Furstlichen Durchlaucht freuntlich unnd zugeneigt ⌊⌋ / den molbaw belangend / mit vleis uberlesen und eingenommen, / und ist uns in warheit nicht lieb, / das wir Ewer Furstlichen Durchlaucht bitt und beger vor den edlen, ernfesten hern ⌊Friederichen von der Olsnitz⌋, / derselbten rath und obermarschalh, / unsern besondern lieben und freundt, / nicht ein mal an uns und unser wirdiges capittel gestelt, / nicht mugen stat geben / und wilferig sein, / dieweil uns solcher baw so fast zu abbruch unser und der unsern gerechtigheiten und freÿheiten offentlich an unsere grentzen und bodem / mit des freien flusses vorhaltung / thut erstrecken, / dovon uns was abzulassen ader nachzugeben / von wegen unser eÿdt und pflicht, / und das es uns, / auch den unsern zu merglichem schaden und vorterbnus must gereichen, / uns in keinen weg wil gezimen, / vil weniger leidlich sein. /
Hierumb wir und unser ⌊wirdiges capittel⌋ von Ewer Furstlichen Durchlaucht freuntlich und mit vleis bitten, / wolde doran kein misfallen tragen, / das wir solchem unleidlichem mulbaw und des freien flusses der ⌊Passerien⌋ unser grentzen halben / uffhaltung / nicht haben mugen zulassen und stat geben. /
Wie aber Ewer Furstliche Durchlaucht weiter begeren, / das wir und unser ⌊wirdiges capittel⌋ Ewer Furstlichen Durchlaucht zu freuntlichem und gutwilligen dinst diesen baw, uff unser grentzen erstreckt, / wie er dismal gestelt, / bis uff negstkunfftig sanct Michels tag / wolten lassen beruhen, / uff das der mitler zeit vor sanct Michels tag fueglicher weis / in dem, / das uff unsere grentzen und grundt gelanget, / gentzlich wurde abgethan, / dorzu sein wir und unser wirdiges capittel Euer Furstlichen Durchlaucht zu wilfarn freuntlich und dinstlich erbottig mit vleissiger bitt, Ewer Furstliche Durchlaucht wolte vorschaffen, / das dem dergestalt wurde nachgekommen, / und in keinerlei weiss lenger vorzogen, / auch das mitler zeitt nichts uff unser seiten und boden weiter vorbauet, / gestossen ader gesetzt, / sondern uff benante zeitt volkomlich wurde geschlissen und hinweg gebracht, / das etwan unlust, / so mit solchem bauen und bessern wurde fortgefaren, / gemieden, / unnd nicht ins werck kuem, / wie wir uns dan solchs dermassen gehalten und entlich volzogen zuwerden vortraulich zu Ewer Furstlichen Durchlaucht wollen vorsehen, / in der gunst und gnad wir uns sampt unserm wirdigen capittel freuntlich und dinstlich thun befelhen, / ein angenehme antwort uff dis unser schreiben wartende.
Datum ⌊Braunsberg⌋, den XXIX Maÿ MDXLI.
⌊Ioannes⌋, von Gots gnaden bischoff zu ⌊Ermelandt⌋
manu propria subscripsit
Postscript:
Ewer Furstlichen Durchlaucht bothe von ⌊Regensburg⌋ ist negst hie durch gangen, / der ane zeitung nicht wirt sein, / derwegen wir freuntlich bitten, / wolde uns mitteilen, so etwas were uns mit zuwissen. /
In beschlus dis brieffs hat uns unser ⌊wirdiges capittel⌋ lassen ermannen, Ewer Furstliche Durchlaucht uffs vleissigst zubitten, / wold vorschaffen, das in angesetzter und mitler zeit bis auff sanct Michels tag hinfort, nichts / der angefangenen mulhen zu gutt / verneuet, / gebauet / ader gebessert an unsere seitte wurde. / Dan es gantz unleidlich, / wie dann Ewer Furstliche Durchlaucht woll hat zubedencken. / Bitten derhalben, wolt solche nicht gestatten, / domit nicht was unfreuntlichs doraus erwuchsse / etc.
Vor die neue zeitung / thue wir Ewer Furstlichen Durchlaucht mit hochem vleis dancken. / So dergleichen uns was zu kombt, / wie wir teglich hoffen, / sol Ewer Furstlichen Durchlaucht unvorhalten bleiben. / Wil auch Ewer Furstlichen Durchlaucht an koniglichen hoff schreiben, / dohin wir, / nach erhaltenem antwort, / unsern bothen in etlichen wichtigen sachen schicken, / wolle wir befelhen, nichts anders also das unnser / mitzunehmen, unnd widderschrifft zufurdern und mitzubrengen / etc.