Wir mogen E(uer) L(ieb) freuntlicher meÿnung nicht bergen, / das uns der ernvest, achtbar unnd hochgelert unnser cantzler, rath unnd lieber getrewer ⌊Hans von Creÿtzen⌋ beÿder rechte doctor allerley so E(uer) L(ieb) ihme an uns zutragen / auferlegt / eingebracht unnd nach nodturfft erzelt, / worauff wir dan E(uer) L(ieb) ihn erwegung der hendel umbstendigkeit, / die wir ihr nicht gerne weitleufftigk ausgebreÿt wissen wolten, / nicht schrifftlichen sonder durch vortraute botschafft beantworten wollen, / weren derhalben auch woll geneigt gewesen, / obgedochten unsern cantzler widerumb an E(uer) L(ieb) zufertigen, / so fhallen uns doch itziger zeyth solche hendel fhur. / Darob wir ⌊seÿne person⌋ zuverschicken abgehalten. /
Weil aber gegenwertiger der ernvest unnser cemerer, rath und lieber getreuer ⌊Christoff von Creytzen⌋ bey uns nicht mynder dan bemelter unnser cantzler in vertrawen gehalten und ist, / haben wir demselben unnser gemuths meÿnung E(uer) L(ieb) von unsertwegen ihnn hohem vertrauen anzutragen / unnd zueroffnen aufferlegt, freuntlich byttendt E(uer) L(ieb) wolle ihme ihnn solchem seynem anbringen als uns selbst volkommen glauben geben, / mit der freuntlichen nachbarlichem unnd gunstiger wilferiger erzeigung, / wie wir uns zu E(uer) L(ieb) ungezweiffelth getrosten unnd vorsehen. / Das seyndth wir umb dieselb in allen freuntlichen nachbarlichem willenn zuvordienen urbutigk.
Von Gots gnaden ⌊Albrecht marggraff zu ⌊Brandenburgk⌋ ihn ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stettin⌋, ⌊Pomern⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzogk⌋, burggraff zu ⌊Nurenburgk⌋ unnd furst zu ⌊Rugenn⌋ etc. manu propria subscripsit