Den ersamenn, namhafftigenn hern ⌊burgemeyster und radtmane⌋ / der koniglichen stadt ⌊Dantzke⌋, / unsernn besondernn, guten freundenn.
Unsern freuntlichen grus und alles gutn zuvoran. / Ersame, / nhamhafftige hern, besondre, guthe freunde. /
Wir haben gestrigs thags Ewer Erbarkeit ⌊⌋ neben dem erlichen geschenck uns zu ehrenn unser lyben swester zugeschickt / entpfangen, / und das uberreycht, / davor wir und sy Ewer Erbarkeit mit vleys thun dancken. / Wollen auch ein solchs mit aller freuntschafft freuntlich beschulden. / Dass aber Ewer Erbarkeit durch den edlen, ernfesten hern ⌊Hansen von Werden⌋, Ewer Erbarkeit mittels burggraff und burgemeyster etc. zu solcher unser swester wirtschafft gebethenn, / sich mit nicht unbyllichen ursachennn entschuldigen, / musse wir lassen geschen, und Ewer Erbarkeit zu gut halden. / Gott der almechtig, / dem wir Ewer Erbarkeit befelhennn, / vorley Ewer Erbarkeit und der guthen ⌊stadt⌋, unserm vatherlande, / wyderumb sein gotliche gnad und barmhertzikeytt, / damit dyse swere lufft zur ghe, / und guthe gesuntheyt brengende widerkome. /
Datum aus unserm slos ⌊Heylsberg⌋ in sant Martens thag, den XI Novembris M D XXXVI[II].
⌊Ioannes⌋, von Gots gnadenn byschoff zu ⌊Ermelandt⌋.