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List #3229

Ioannes DANTISCUS do Cracow Town Council
Wormditt (Orneta), 1547-10-12


Rękopiśmienne podstawy źródłowe:
1brulion język: niemiecki, ręką pisarza, AAWO, AB, D. 70, k. 315v

Pomocnicze podstawy źródłowe:
1regest język: polski, XX w., B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), k. 472

 

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Magistratui cracoviensi

Unserenn freuntlichenn grus und alles guts zuvorann. Ersame, namhaftige hernn, bosundere, gutte freunde.

Dieweil die hernn von lande und stedten koninglicher majestet, unsers allergnedigsten hernn, / dieser seiner majestet lande Preusenn redte / sich ihr und alwegenn alles guttes czu Ewer Erbarkeit als zu ihre[n] gutten und zugethanenn freundenn vorshenn, / und nu dieses koningl...enn orts swere hendel und obligenn, / so in diesen gezeitenn vorfallen erfurderenn, / das aus ihrem mittel ein statliche botschaft / an hochgedachtenn unsernn aller gnedigsten heren koningliche majestet zu Polan / im angesatzte reichs tagfarth kegen Pieterkow sol gefertiget werden, zu welcher ausrichtung der hochwirdige in Got, her Tidemannus, von Gots genaden bischof zu Colmenshe, / der grosmechtige her Achatius Czem, marienburgischer woiwod, aufm Sthum heuptman, und andere / seindt von a[l]len stenden vormocht und angesatzet, / die auch kurtz nach angange des reichstag sich kegen Peterkow zubegeben und ihre gewerbe anbringen bodocht sein. / Nachdem sich aber die hern redte nebe[n] uns bosuchen, / das vieleichte wenig ader gar keine beku[e]mickeit / auf der hernn dieser lande botschafter / zu Peterkow / ankommen, / mochte sein zubokommen, / da sie sich mit ihrem lager, / pferden und gesinde enthalten kunten, / sunderlich dieweil die stadt unlengst durchs fewer schaden gelitten, / und nach nicht allenthalben erb[aut(?)] , / ihnen auch allen neben uns wissentlich ist, / das ... alda ihren erbauten hof habenn, / den Ewer Erbarkeit / vor dismol vieleichte nicht gebrauchen werdenn, / haben sie an uns semptl... aus obgedochter freuntlicher zuvorsicht, / die sie zu Ewer Erbarkeit tr... bogeret / von ihrer aller und unsernt wegenn dis an Ewer Erbarkeit gelangen zulassenn, / und umb gedochten ihren hof, den Ewer Erbarkeit vor Peterkow habenn, und diesen reichstag vorsich nicht gebrauchen werdenn, / fr[eunt]lich diesulben zubittenn, / damit vielgenantenn her[n] botschaftern, / dersulbe zu ihrer notturft, / so lange sie ob... vorharren, / mochte vorgunstet werdenn. Demnach bitten wir Euer Erbarkeit in vielgedochter hern redte / und unserm namen / gantz freuntlich, / ihnen und uns solchs vor dismol , / daran uns viel gelegen, / nicht zu vorsag[en], sunder sich / mit vorleiung ihres hofes zu Peiterkow gedochten hern botschaftern freun[t]lichenn erzeigenn. Wo das herwidder die hernn red[te] und wir / mit vielen zugethanem furderlichen willen / werd[en] kegen Ewer Erbarkeit / , die wir gotlichen genaden mit langweriger gesuntheit bovelen, / uns die hern tatlichen vorschulden kunnen, / findet ihr sie und uns idere zeit darzu willig u[nd] erputtig.

Datum aus unserem schloss Vormdith, den XII Octobris 1547.