Dem hochwirdigsten in Got Fursten und Herren, / herren ⌊Ioanni / von Gots genaden / des loblichen stichts zcu Ermelanth bisschove⌋ / etc., / unserm genedigen herrenn
Hochwirdiger in Got Furst, / Genediger Herr.
Unser bereitwillige u[n]d gantz unvordrossene dinste / seint Ewer Hochwirdige Gnaden in allewege / mit fleis entpholen. /
Genediger Herr.
Uns isth Ewer Hochwirdige Gnaden ⌊⌋ / geben ⌊Heilsberg⌋ / den XVII Decembris / in d[a]to dises spet worden. / Aus dem wir vormercken, / das Ewer Hochwirdige Gnade durch ire / zcu getanes gemute / uns genediglich wunschen, / das unser itziges obligen / uns noch willen ergehen mogen. /
Derwegen wir abermols Ewer Hochwirdige Gnade aufs fleiszigste dinstliche dancksagnuge thun. / Wollen uns auch keines anders zcu Ewer Hochwirdige Gnade vorsehen / dan das dieselbige / genediglich / mit trewe und fleis, / zo wie bisher gescheen / vorhelffen werd[e] / das diselbtige / zu erhaltunge / allerseits libe / und einickeit / abelauffen moge etc.
Hierneben konnen wir Ewer Hochwirdige Gnade nicht bergen, / das wie wol / wir durch den gestrengen herr ⌊Achatium Zcema⌋ dantzker castellan etc. / bey unserm diner / den seine herrlichkeit jungst von Ewer Hochwirdige Gnade an den hochwirdigen in Goth hern, hern ⌊Tideman / von Gots genaden bisschof zu Culmense⌋ / unser gnedigen herr abgefertigt / schriftlichen sein boricht(!) worden der statlichen und tappern bewegen. / Zo durch Ew[er] Hochwirdige Gnade in sachen der werbunge / des ⌊reichs zcu Dennemercken⌋ / und rugelicher segelation zcukomenden jares / zugefallen / und beredt seint worden. Welcher wi[e] uns / wol vorsehen hetten / in einen form einer instruction / solten uberkommen haben. Dweil aber sulchs nicht gescheen / und Ewer Hochwirdige Gnade, wie och unser motiva / bey dem hern ⌊dan[tz]ker castellan⌋ sein. / Haben wir seine herrlichkeit bey diesem unserm boten / gebeten und vormocht, / das s[eine] herrlichkeit salchs(!) alles / in eine forme / einer instruction brengen / und an Ewer Hochwirdige Gnade sampt unsern genedigen hern ⌊bisschof von Culmensehe⌋ schicken tete uber [di]selbige zcu schlissen. /
Derweg[e] unser gantz dinstlich bitten ist, / das Ew[er] Hochwirdige Gnade dieselbtige instruction / genediglich ube[r]sehen / und noch derselbigen gefallen ... / und mehren / wolt geruchen / und dornoch ... geburlicher creditiven / an unser gnedigen ⌊hern von Culmensehe⌋ / dergestalt / geruchen zu vorf... das seine hochwirdige genade demselbtigen / och ihr genedigen bedencken / ...t beybrengen / und aufs schlewnigste / zo vil ...lich / dem hern ⌊castellan⌋ zufertigen. / Domit sein[e] herrlichkeit sich aufs irste auf den wegk / bogeben moge / d[e]n wie unser secretarius vom koniglichen hove schreibet, / zo wirt / die ⌊konigliche maiestat⌋ unser almechtigen herr in disen letzsten feiertagen / sich ken ⌊Petrkaw⌋ / bogeben / und alden der hern ⌊reten der Cronen⌋ / erwarten. / Dohin och unsere ⌊beide geladene hern burgermeistern⌋ sich zu gestellen ist befolen / etc. / dinstlichen fleises bittende Ewer Hochwirdige Gnade sie an hochgedochte ⌊konigliche maiestat⌋ / und den hochwirdigen in Goth hern, hern / ⌊Samuelen / bisschof zu Plotzke⌋ unser gnedigen herr wolt dergestalt geruchen zcu vorschreiben. / Domit sie aufs irste, / zo vil moglich in genaden angenommen / und abgericht werden mochten. /
Sulchs alles / wollen wyr / unsterblichen fleises ummb Ewer Hochwirdige Gnade (die wir Gote / in langer gesuntheit und seliglich entphelen) zu vordinen geflissen / sein. /