Dein ⌊⌋ an uns hab wir horenn lesen, [d]aruff wir dir dissen genedigen bericht thun. / Dieweil in der sachen mit deinenn widerparten / der expens vor unsermm entlichenn spruche negst von un[s] ausgangen / nichts gedocht oder ... gefurdert ist wordenn, mag hernochmols [so]lch ansuchen kein stelle habnn. / Was die fumff morgenn, / von den uns der halbe teil zukompt, / angeth, wolle wir dis mol / biss zu unser glukseligen zukumfft in unser stat ⌊Brauns[berg]⌋ berwhen lossenn / und uns alsdan gen dich / billicher wei[s], wie du ouch allwegen befunden, / gnodiglich haltenn.