Dem Hochwirdigstenn in Gott Furstenn unnd Herrenn, herrenn ⌊Iohanni von Gots gennaden des löblichenn stichts czu Ermelandt bisschoffe⌋ etc., unnserm gennedigen herrenn
Hochwirdigster inn Gott Furst, gennediger herr.
Unnser bereidtwillige unnd unvordrossene dinste seindt Ewern Hochwirdigen Gnaden mith besunderen vleis zcuvorann entpholenn. /
Gennediger herr.
Wier seindt alles czweiffels anigk es werden sich Ewer Hochwirdige Gnade leichtlich unnd woll erinneren kommen was reyffsennigk unnd trostlichs bedenck zcwusschenn Ewer Hochwirdige Gnade unnd den andern ⌊konig dieser lande Preussen rethenn⌋ von wegen der beshwerlichen newerigen ladung und denn zcwen geladenen unseren vielgeliebtenn burgermeisteren / am jungsten zcu ⌊Grawdentz⌋ der sachenn zcu gutte gefallenn ist. / Nemlich das die conwarirung der herren geladenn antwerirt unnd ihnen fur dem gemeinen hirstkunfftig ⌊reichstage⌋ zcugelehstende nochgegeben werden muchtege, / so als das auch nicht allem bekwemlich, szunder auch nothlich und gerathen geachtet wurden.
Wie das auch Ewer Hochwirdige Gnade sambt dem herrenn ⌊bisschoff vonn der Lobe⌋ in sunderheit vor das beste angesehen, als das man sich des beÿ der ⌊altenn koniglicher maiestett⌋, wie auch dem herrenn ⌊ertzbisschoff⌋ unnd herren ⌊untercantzler⌋, unnser gnedig herren, ummbe desselbige zcuerhaltenn bearbeÿthen thedt. Wortzu auch Ewer Hochwirdige Gnade dergleichenn der ⌊herre von der Löbe⌋ das ihre aufs furderlichste durch furshriffte antzuwenden erbuttig gewesenn. / Welchs sunderlichs zcugethanes gemuthe unnd gnedigen willens wier uns groslich unnd dienstlich bedanncken. / Solchs auch herwidderummbe jegenn Ewer Hochwirdige Gnade unnsers bestenn vleisses zcuvordienen stets unvordrossen wollenn befunden werdenn. / Derhalbenn unnd dieweill nhu die zceitt faste vorbeÿ laufft, damith dennoch immers dem selbigen guttenn unnd zcutreglichen rathe in der thadt nachgeseczt wurde. /
So ist ann Ewer Hochwirdige Gnade unnser dienstlich unnd fleissigk bytt wolle inn gnaden geruchen solche furdershrifft ann hochgedochte ⌊konigliche maiestett die althe⌋, / wie auch an den grosgenanten herren ⌊ertzbisschoff⌋ unnd ⌊bisschoff von ⌊Plotzke⌋⌋ zcustellen geruchenn. / Damit sie neben Ewer Hochwirdige Gnade shrifften ihre intercession unnd vorbith bey hochgedochter ⌊koniglicher maiestet⌋ alles zcu obberurter meÿnunge, grunde unnd offerte einczulegen geruchenn wolten. / Als das sich die gemelten geladenn herren / vor dem kunfftigen reichstage gestellen unnd mith genaden auffgenommen, auch mith denn ersten viel geltspildung / vorseumnnis unnd unkoste zcuvormeyden gnediglich abgefertiget werdenn muchten, wie solchs alles am jungsten czu ⌊Graudentz⌋ breiter beredt wordenn. /
Welche obgedochte brieffe wolle Ewer Hochwirdigen Gnaden beÿ zceiger dieses, unserm diener, an uns mith dem ersten neben der abshrifften derselbigenn gelangen lossen. / Damith wir dieselbigen ungesewmet vortstellenn muchten, dan wier Ewer Hochwirdige Gnade nicht vergen wollen, / das wier ⌊unsernn secretarium⌋ mith den ersten auffzcuschickenn der ursichenn bedocht, / das nochdem am jungsten zcu ⌊Crakaw⌋ durch Ewer Hochwirdige Gnade und die andere konigliche rethe fast anregung der ⌊Weissel⌋ temme halben etc. gethann. Wortzu auch die ⌊koniglicher maiestet⌋ wiewoll nicht ungeneigt vormerckt, / so hatt sie doch durch dasselbige biss ann den herren ⌊schatzmeister⌋ vorsheben. Welcher dann diese kunfftige woche (wie wier berichtet) auffczihenn wirth. Derwegen wir denne demselbigen gemeinen obligen zcu gutte ungeseumet den unsern auch abezcufertigen gesynnet unnd was also Ewer Hochwirdige Gnade zcu furderung des gedochtenn obligens thun unnd anwenden wirth.
Wollenn wier herwidderummbe jegenn Ewer Hochwirdige Gnade in allem wolgefallenn / zcuvordienen unvorgessenn sein, / mit der hulffe Gots, der die selbige lange gesundt unnd in vorhoffter gluckszeligkeit enthaltenn wolle. /