Uns ist gestrigs tags ⌊koniglicher majestet⌋, unsers allergnedigsten hern, guet befel ⌊⌋ zu komenn, / wie eingelegte copey inhelt. Weil Ewer [Herlichkeit] alter nach den , bestimttenn freytag vor dem andrenn so ... reminiscere in der fasten / die angeseczte zceit, / konigliche commissi[on] zuvorhandlen, / fast ungelegen, und uns die weiter zu seczen gnediglich zugelossenn, / werde wir genotig, derhalben, / das wir dennn somer darnoch in Gots dienst / priesterr und andrerr geistliches ...... ordenn zu weihen vorgenomenn, / angeseczte zceit drey tage w... zuvorlegenn, / nemlich das wir den montag dornoch, / den XXII d... monts, in unser stat ⌊Wormdith⌋ / mit den andren hern commissarienn zusamne komenn / und zu fr... zceit den dingstag konigliche commission zu volbringen samptlich mit d[en] andrenn hern commissarienn vor nemenn und abrichten, welchen tag wir euch zu haldenn aus eingelegtemm zuloss ⌊koniglicher majestet⌋ / hiemit anczeigenn / und dem nochzukomenn befelenn, welchs Ewer Herlichkeit, / die wir gotlichenn gnaden befelenn, / sich darnoch zu sch[icken] freuntlicher weis nicht habnn wollen vorhalten.