Hochwirdigster inn Gott furst, genediger herr. /
Unsere stette unnd bereitwillige dienste seint Ewer Hochwirdigste Gnaden stett zcuvoran entpholen. /
Genediger Herr.
Dweile denne in kurtzen tagenn Ewer Hochwirdigste Gnade sampt dem herrenn ⌊bishove vonn Culmenseh⌋ / und dem herrn ⌊pommerellishen woywodenn⌋ einer ⌊⌋ an denn herrnn ⌊bishoff vonn Leszlaw⌋ unsernn genedigen herrnn / in sachen der ⌊cartheuser⌋ geshribenn / und an unns in der meynunge und begeer gefertigt / denselbigen ferner an gemelten herrn von Leslaw vortczustellen. / So seint wir demselbigen nachgekommenn / und nach deme wir denne von dem eddelenn und erentfestenn herrn ⌊Georgen Schevekenn⌋ unsers vielgeliptenn burgermeisters in dato vorstendiget, / das Ewer Hochwirdigste Gnade derwegenn, / wie er sich desselbigenn shreibenns halben / und sunst mit der ⌊carthaus⌋ zcugetragen einen bericht zcu haben begirigk.
Hirummbe so mogen wir Ewer Hochwirdigste Gnade unangeczeigt nicht lossenn, / das als wir durch unsers raths vorordentenn / mit ⌊seiner hochwirdigen gnaden⌋ von disen und jennen sachenn seine gnade und unns von wegen unser ⌊stadt⌋ anleggendt unnd jo sunderlich vonn der ⌊carthaus⌋ gehandelt / hot seine gnade ouch desselbigen brives / nicht ane ungedult / gedocht / und szam pro iniuria angehogen das seiner gnaden der rechte vorkomliche cittell nicht gegebenn were. / Nemlich inn deme, / das men ⌊seiner gnaden⌋ wievoll episcopum Wladislaviensem aber doch nicht ⌊Pomeraniae⌋ (das immers ouch das beÿ stehen sulte) geshribenn hett. / Do doch ⌊seine genade⌋ uff ⌊Pommerellen⌋ jo zo woll unnd mehr / als irkein woywode / gesessenn were / und darumb billich Pomeraniae episcopus geshriben wurde. Aber hiervonn wolte ⌊seine hochwirdigste gnade⌋ zcu seiner zceit mehr redenn. /
Szo viell aber ⌊die carthaus⌋ / und dasselbige unvorhoffte furnemen betrifft / hot ⌊seine gnade⌋ angetzeigt, / das sie dasselbige ⌊kloster⌋ in grosser unordenunge und under gange gefundenn und sunderlich das derselbige orden ubell / unnd jo gotliche empte als messenn, / predigt etc. nicht gehaltenn / und dweyle denne aus deme / der gruntliche vorterb / desselbigenn closters zcu besorgen. / Szo hett ⌊seine genade⌋ auf den grundtt des koniglichen befehls, / das ouch mit ⌊bebstlicher heiligkeit⌋ consent (wie sich seine gnade rhumett approbiret dasselbige ⌊closter⌋ in eine gutte ordnung gestellett / und denselbigen brudern vorwesere unnd curatores / welcher der czewll (wie wir berichtet) VIII sein sollenn / vorordent in gleicher gestallt hott, ouch seine gnade zcu ⌊Sarnowicz⌋ alles ihnen denn ⌊kloster⌋ leuthenn zcum bestenn (wie seine Gnade vormeinte) gethon / und aber des seinen gaer nichts gesucht hette. Er ist ouch seine Gnade der fundationn derselbigen ⌊closters Carthausz⌋ als das die aus disem lande / gesheenn were / wenig ader nicht gestendig gewest. Welchs alles wir inn anmerkunge des koniglichen befehls / vor dasmall also habenn mussen gesheen lossenn / und bey uns die sache dohin gestellet, / das sich der das landt annemen / und darumb wirth thun mussenn. / So ferre men die und andere einriffe erweren welle. /
Und wiewoll ⌊seine gnade⌋ die gutter ⌊des klosters⌋ ⌊Carthaus⌋ ausserhalb / unser ⌊stadt⌋ gelegenn / fast beshreibenn lossenn. / So hot es doch ⌊seine gnade⌋ mit den zcinsern die bÿnnen unser ⌊stadt⌋ seint den ⌊cartheuser⌋ eim zcu kommende / noch zur zceit also bestehenn lossenn / bisz zcu weyterm willenn unnd berichte / von ⌊koniglicher maiestett⌋ zuerhaltenn. / Es seint ouch, Genediger Herr, / die ⌊cartheuser⌋ bedocht, / das sie vonn disem forhabenn / tamquam a gravamine. Dweile solch bediencklich fur nemen / irer freiheit und begenadung, / zo ⌊sie / und ihr orden⌋, von bebstlicher heiligkeit habenn. / Ouch deme / das konigliche maiestett alle ire / der ⌊cartheuser⌋ privilegia bestettigt / gancz zu widder und abbruchlich an dieselbigen hochgemelte ⌊bepstliche heiligkeit⌋ und ⌊konigliche maiestett⌋ zcu appellirenn / und solche appelation iren gnaden dem herren ⌊bisschove⌋ ungeseumet zu insinuiren / in vorhoffen das seine gnade als denne von solchen seÿnenn angestelten wegenn / werde abstehenn mussenn. / Welchs wir ihnen ouch nicht habenn wissen zcu miszraten wie nhu solchs alles Ewer Hochwirdigste Gnade ansehenn / unnd was auff dasselbige ire reiff bedenckenn sein moge. / Bittenn wir Ewer Hochwirdigste Gnade dweile unns die ⌊cartheuser⌋ und ire vorwesere und gutte freunde / umbe radt / trostl[ich] offtmals antrettenn. / Sie wolle unns iren gutten radt inn genadenn mittetheilen, domit wir dennoch in dem / das wir ihnen / mit hulffe unnd furderunge gerne retlich ersheinenn wolten / bey imandenn nicht vormerckt werdenn muchtenn / als die jenigenn / die sich alczu viell understanden ader auch konniglichem befehl enthegen strebenn woltenn / welches wir alles unnd allenthalben gerne vorhutten woltenn. / Szo viell aber die transsumpta so wir uber das bewuste konnigliche privilegium vonn dem herrnn ⌊bisshoff vonn Leslaw⌋ (wie das unsernn raths geshickt am jungstenn zcu ⌊Graudencz⌋ von den koniglichen rethenn aufferlegt) bitten und erhaltenn sultenn belangt mogen und konnen wir Ewer Hochwirdigste Gnaden nicht bergen, / das wir dieselbigen / uber unsern vielfaltigen fleis nicht erhaltenn. / Dann wiewoll unns solchs / auff die erste und andere unsere derwegenn gethone anregunge immers zcugesagt / unnd auff dieselbige zcusagen / wir solche transsumpta der zcaell III in unser canczelay haben threibenn unnd allenthalbenn bereitten.
Nochmals auch denn beshlus / nemlich die namen des notarii unnd testium mit wissenn ⌊seiner gnade⌋ canczelers daran setzenn lassenn / zcu letzt auch die receptacula ader capseln zcum sigell in seiner gnaden selbst canczeley angehangenn, / ouch das privilegium durch seine gnade selbst gehandellt gesehen, / gelesen und auscultiret wurdenn. / Szo ist es doch zcu letzt alles zcu ruckt gefallen / und aus der ursachenn (wie inen pretendiret) abgeslag, das ⌊seine gnade⌋ nimand von den ⌊rethen der Cronn⌋ mit der sie sich hirauf beredenn muchte / bey sich hette / und sich alleine ane breyterenn radt dieser dinge zu umbestehn. Dweyle es nicht alleine dise ⌊stadt⌋ (von we[l]cher wegen ⌊seine gnade⌋ nicht grosz bekommernis mach wolte) besunder ein gancz landt betroffe. / So wolte immers ⌊seiner gnade⌋ notigk sein zcubedenckenn / was sie hirinne thette. / Damit sie nicht irgent anlauffen / ader sunst inconsideratus vormerckt werden muchte etc. Disz ist die substantie der weigerunge / wie woll das der wortte mehr und breiter zo woll vonn ⌊seiner gnaden⌋ und uns gesheen seint. / Was nhu Ewer Hochwirdigste Gnade hirinne als nemlichen notturfftige transsumpte unnd vonn wehme uber dasselbige privilegium zcu erhaltenn beduncken moge.
Bitten wir Ewer Hochwirdigste Gnaden unns des zcu berichtenn dann dem gemeinem gutte inn deme und grosserenn fellenn zudienen werden wir zcu ider zceit unvordrossenn befun... mit der hulffe Gottis, / deme wir Ewer Hochwirdigste Gnade zcu langen tagenn gluckseliglich thuen entpholen.