Letter #3027
[Ioannes DANTISCUS] to [Elbing Town Council?][Wormditt (Orneta)], [ca. 1545-11-18]
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Unnsernn freuntlichenn etc.
Wievol wir ess bei dem antworth, so Ewer Erbarkeit uns auf unser voriges schreibenn / von wegen unsers underthanes Gerger Rabenn / czugeschicke[t], hettenn bleibenn lassenn. Dieweil aber genanter unser underthan nun aufs neu widderum seiner sachenn halben uns bosucht / und undertheniglichenn gebethenn, / ihnen weiter bei Ewer Erbarkeit furderlich czuersche[i]nenn, / damit ehr die vorige boczalung und ablegung der schuldt, so ehr Ewer Erbarkeit schuldig, dermassenn, wie wir d... in unserm vorigenn schreibenn Ewer Erbarkeit angezeigt habenn, / erhalten mochte, derwegenn gelangt noch unser freuntliche bitte an Ewer [Erbarkeit], die wolte unsernt halbenn obgenantenn unsernn underthann / ... nachgegebenn, / das ehr die schult in voriger von uns Ewer Erbarkeit angeczeigten gestalt mag ablegenn und boczalenn. D... ann den Ewer Erbarkeit die billickeit / dem armen man in seiner narung grosse furderung / und uns ein sunderenn gefallenn thun wirdt. / Gotlichen genadenn bovolen.