Letter #3057
Ioannes DANTISCUS to Graudenz Town Council[Heilsberg (Lidzbark Warmiński)], 1547-03-04
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Senatui Graudnicensi
Unsernnn etc.
Wir seindt gerne euch zugefallen gewesenn in ausgebung der citation / widder einenn ersamen radt koninglicher stadt Dantzig, / die wir euch auch hiebei gesiegelt zuschickenn, und mochtenn wol leidenn, / das ihr viel widder obgedochtenn radt in ewer sachen ausrichtet, / darin wir euch, wen die, wils Got, in negster zukommender tagfart wirdt vorgenomen und angebracht werden, so viel billich und recht sein wirdt, / nicht wollenn abstenn. / Was aber Georg Gelwalt und den ungewonlichenn gewalt und einfal, den ehr aufs new in das gut Gros Elnis gethan, / darin ihr unser furschrift an den erbarkeit hern culmischen wojwodenn bott... langt, weren wir in dem unbeswert ewer bitte nachkomen gewilliget gewogen, wo wir vormerket, das die euch hette zutreglich und nutze sein mugen, / ader ihr dadurch etzwas bey abgedochten hern wojwoden, der so hart ... beiligt, ansuch... kundtet. / Dieweil aber die sache zuvor vor den hernn dieser lande redten ist vorhandelt , und gedochtem Gelwal[t] sich des guts zuenthalten und abzusehen / bei einer merglichen gelt buss ist geboten worden, / achten wirs vors beste, / und rathen auch darzu, / das ... ihr auf zukomende tagfarth solchen gewal... den herren redtenn vortragt, / und euch alda deshalben boclagt. / Wo wir alsdan neben anderen hern redten euch viel kunnen furderlich sein, / wie auch hernacher in anderen sachen, / soll nichts an unserm genigtenn und zugethanen willen abghen, die wir gotlichenn genaden bevolen.
Datum den IIII Martii 1547.