Ewer Erbarkeit ⌊⌋ habenn wir erhaltenn, / und gerne daraus dersulben bestendiges gemut, / so wol kegen Got, / als ⌊koningliche majestet⌋, unser aller gnedigen hern, vorstandenn, / das wir auch mit sunderem wolgefallen lobenn mussenn. / Den abwol aus solcher altenn heiligenn religionn, / die an uns von der aposteln gezeiten her / gekommen, / und stete, / wiewol die viel anfechtung gelitten, / dennoh bostendig bleiben, / / viel in kurzer zeit getretenn seindt, / und derwegen an Got und ihrer gesatztenn obricheit treuloss worden, / wie ess ihnen aber daruber gangen und was sie vor straffe / durch sunderliche schickung Gots austhen, / ist vor augen, / und gibt das die teglich erfharung zuerkennen. / Wir gesweigen, was sie vor ehr und rhum dadurch erlangt habenn. Derwegen wolte Ewer Erbarkeit gedultiglich, / wie die anzeigt, / alle anfochtung, so ihr darum zugefugt wirdt / dulden, / und sich von ihrem gutten vornemenn nicht bewegen lassenn. / Die zeit wirdt das alles linderenn und dem abhelffenn / . Was an uns ist, / wollen wir Ewer Erbarkeit darin und anderem nicht vorlassenn, / sunder, / sovies uns muglich, diesulbe gerne in allem ihrem obligen furderen und schutzen helfenn. Bovelen hiemit Ewer Erbarkeit gotlichen genad[en].