Was wi[r] bisher ewer sachen zum bestenn bei koninglichem hofe ausgerichtet, / und das wir die den ⌊hern⌋ alda bovelen, worauf wir den auch trostliche ⌊⌋ erhaltenn, / ist alles gerne von uns geschenn, / und were derwegen der vielfeltigenn dancksagung, so ihr ewerem schreiben agehangenn, unnotig gewesenn. Hatten uns au[ch] nicht vorschoffet, / das die erbnamen den sunlichenn vortra[g], den sie sulbst angenomen, / und darin bowilliget, / auch derenthalben bei euch anzuhalten uns gebetenn, / solten haben fallen lassenn, / und die sache rechtlich widder eu[ch] vornemen. / Dieweil sie aber sich sulbst daraus bog[e]benn, / und des rechts widder euch gebrauchen willen, / lassen wir uns gefallenn, / das nichts in abwesen hern ⌊Hans von Werdenn⌋ von euch geschehe, noch inen zurechte geantwurth werde, / sunder dilation bass auf seiner herlichkeit zukunft derwegen von einem ⌊ersamen gerichte⌋ durch euch gebetenn, der euch den, wie wir uns vorhoffen, und ehr uns auch vorheischenn hat, / mit guttem rathe, was euch hirin zuthunde sei, / nicht wirdt absthenn. Wo nu die teilung alda sunlich, / noch durch das recht nicht vortragen wurde, / sunder muste an ⌊koningliche majestet⌋ gelangenn, / wollen wir, worzu wir uns den algereit den weg gemacht, / die daselbst also furderenn, / das euch in ewer gerechttickeit kein abbruch noch vorkurzung / geschenn soll.
Sunst schicken wir hienebenn / ... czwe hundert marken vor die beidtenn pferde, / die wir euch gerne lengst hetten zugefertig[et], ... man uns wegenn der bozalung wie v... wir hetten sullen abschicken / zeitiger borichtet . Bitten derwegen freuntlich uns den vorzug, / so dadurch etzwas vorseumet were, / nicht zuzumessenn. Gotlichen genaden bovolenn.