Wir habnn von unsermm libnn ⌊bruder⌋, demm breutgamm, / gern gehort, was im Ewer Erbarkeit uns anzuzceigen mitgegebenn / und zu dancke angenomenn / die gutwilligheit der vorlegung vierhundert markenn, / die Ewer Herrlichkeit nicht mit undanckparheit wider sollnn werdenn etc. Was wir unser gnedigsten frawenn ⌊konigin⌋ geschribenn / wirt eingelegte zcedel noch weisenn. Weiter wirt gemelter unser liber ⌊bruder⌋ was von noten zu wissenn in unsermm nhamenn Ewer Erbarkeit , die wir gottlichm gnaden befelnn, nicht vorhalten. /