Unsern fruntlichnn grues mit alles gutten entbittung zuvorann. / Ersame, nhanhaftige her[n], gutte freunde. /
Wir sein eigentlich bericht, wie ein eczlicher geistlichs stands bey Euch si[ch] in gefengnis behafft, / welcher aus kirchlicher freyheit uns unang[e]czeigt gedrungen noch bey Euch werd vorhaltnn, / do[r]an wir, / wie billich und unsermm ampt zu sthet, / keinen gefallenn tragenn. / Dieweil u[ns] aber Ewer Erbarkeit und der gutten stad ⌊Thornn⌋ zugethon, / das wir vil lieber vil gunsts [und] nuczlichen willenn wolden beweisenn, / dan ... scherffe der rechte handlenn, / hab wir uns[ernn] vicario, hern ⌊Merten Zceme⌋, thumhern zu unser kirchen ⌊Colmese⌋ befholenn, / disse unse[r] schrifft an Ewer Erbarkeit lossenn zu langenn / mit eingeslosner copey unsers mandats, / das w[ir] uber solchenn frebel / und mutwillige tadt / d[ie]jenigen, die solchs zugelossenn unnd geubt haben, lossenn ausg... Ewer Erbarkeit veterlich und freuntl... ermanend, / ehr dan solch unser mandat in execu[ti]on geseczt, / mit gedochtemm unsermm vicario s... zu vereinigen oder solcher geubtnn gewalt mit uns sich zu vertragen, so das nicht stad wurd habenn, als dann die execucion ghen lisse, / do bey wir al das jenige zu thun vorgenomenn, / das unsermm ampt und pflicht von Gots wegenn z[u]sthet. / Dem wir Ewer Erbarkeit thun befhelnn. /