Den ersamen, namhafftigen hern ⌊burgermeÿster und radtmane der konniglichnn stadt Danczke⌋, / unsern gunstigennn freundenn
Unsern freuntlichen grus und alles guts zuvoran. / Ersame, namhafftige hernn, gunstige freunde. /
Uns sein im zcoge und zu ⌊Heÿlsberg⌋ negst zwen brive von Ewer Erbarkeit worden, / der ⌊⌋ den XV, / der ⌊⌋ im XIX December negst vorschinnen, zcu ⌊Dantzke⌋ geben, / denn wir bisher, / ehr dan wir dysen unsern ⌊bruder⌋ an Ewer Erbarkeit theten fertigen, / fueglich nicht haben mocht antwortten. / Uff den ersten, der muncz halben, / lasse wir Ewer Erbarkeit protestacion, so zu ⌊Grawdentz⌋ geschen, in yrer wirden. / Es het uns aber, / Ewer Erbarkeit zu gut, / vil bekwemerr und besser gefallen, / das solch muntzen zu ausgange der ⌊thagfart⌋ ⌊Peterkaw⌋ wer angestanden. / Vorursacht uns beysorge, / das Ewer Erbarkeit nicht erkeine swerheit ader widerwerthicheytt auss solch ein muntzen auss gedachter ⌊thagfarth⌋ entstunde, / dieweil wir wÿssen, dass nicht wenig sein, dy Ewer Erbarkeit nicht im besten zugethan etc. Im andren, wy Ewer Erbarkeit berurt dy leczte zalunge der scherffaw, / hab wir gedachten unsern ⌊bruderr⌋ mit schryfftlicher voller macht mit Ewer Erbarkeit / zu handlen befellich geben, / der in unserm nhamenn al dass jennige wirdt thun, / wÿ Ewer Erbarkeit vorschreybungen mitbrengen, / der zuvorsicht, / was dÿ wirde des horn goldess / noch Ewer Erbarkeit vorsigelthen gewicht / und dÿ anderhalb jerigen zcinser mit den zweÿ fassen stur biss an dyse zceÿt belangett, / so wir unbeswertt ein gantz jhar, das zuvor soldt angesagt worden, nachlassen, / dass sich Ewer Erbarkeit, der wir viel liebs und freuntlicheytt wircklichen zu ertzeÿgennn geneÿgt / und dy wir Gotte dem almechtigenn befelhen, / gen uns recht und gutwyllig werden halden. /
Datumm auss unserm sloss ⌊Lobaw⌋, den XXII Ianuarii M D XXXVIIIten.
⌊Joannes⌋, von Gots gnaden colmischr bÿschoff, administrator zu ⌊Pomesan⌋ und postulirt zcu ⌊Ermeland⌋
Wir haben auch auss eingelegtem zcedel im leczten Ewer Herlichkeit brive vornhomenn, / wy unser des ⌊byschtumbs Ermelandt⌋ underthan betruck mit hoppenn im marckte zu ⌊Dantzke⌋. / Solte thun vormischen den althen mit dem newenn, / dorauss das bir vortorbe etc. Hiruff fuege wir freuntlichs was Ewer Erbarkeit zu wyssen, / das solche vormischunge nicht wol ein betrug muge genant werdennn, so solchs auch under weÿllen von den brewernn zu ⌊Dantzke⌋ gebraucht wirdt. / Dobeÿ yst / auch idrem, der hoppe kaufft, frey, / den hoppen zuvor zubesichtigenn / und darnach zu thun und lassen. / Es bedunckt uns aber, dass geringe bus dy so vorterben / von wegen des newen uffsaczes uber dy axise mit mer wasser, dan zuvor gebrawt, / ein ursach sey etc. Nicht wennigers hab wir befolhen und den unsernn gebythen lassen, / das sy sich keynnes betrucks fleÿssen, sonder mit guther whar zum marckte komen sollen. / Uns sein aber von den unsern swere klage zu kommen / von wegen des newn uffsaczes, / der vor im lande hie nie gehort, / alse nemlich, das dy unsernn Ewer Erbarkeit von biere zcollen ander zceyssen mussennn, / das wir freuntlich begerenn abtzuste[llen]. In der ⌊stadt⌋ mit Ewer Erbarkeit mitburgern / der mass uffsatz zu machen, lassen wir geschen. / Wirdt weÿtter solche klage an uns khomen, / wy Ewer Erbarkeit wol haben zuermessennn, / muge wir von pflicht wegen den unsern nicht absten, / solchs, was ihn abgedrungenn, wider zuvordern und wy byllich dobeÿ thun, / dass Ewer Erbarkeit, der wir mit aller freuntschafft zugethan, werdenn vorhalthenn etc.