Den ersamen, namhafftigenn herren ⌊burgermeyster und rathmane der koniglichen stadt Dantzke⌋, unsernn gunstigen freunden.
Unnsernn freuntlichenn grus / unnd alles guetenn zuvoran. / Ersame, namhafftige herrenn, gunstige freunde. /
Ewer Erbarkeit bedenckenn, / was unnser zwkunfftig zwsame komen uff sant Michels thag anghet, / hatt unns nach gelegenheit dieser ferlichen zeit woll gefhallenn. / Vorgleicht sich auch mit anderer herrn ⌊dieser lannde koniglichen rethe⌋ meynung, / derwegen wir solchs mit den erstenn an ⌊konigliche majestet⌋, unseren allergnedigsten herrenn, wollen durch unnser schreyben mit eygenem bottenn lassenn gelangen unnd antzeygenn alles das jennige, das unns zw gedachts thags haldung / aus billichen, nötlichenn ursachenn / hätt gehindert unnd abtzogenn / mit erbiettung, so yre konigliche majestet villeicht den herrn rethenn, / do an gelegenn, / etwas gesint were zw thun ader handlen befelhenn, / das solchs yre majestet an sy schrifftlich thet stellenn, / domit sy under in durch bothschafft / ader brieffe, / doruff sich möchtenn berathenn und iwr majestet willenn, / so vill muglich, / ins werg bringenn, darnach weytter ire majestet berichtenn. / Auch beduncket unns / nebenn etlichenn andern herrenn / zwerhalten im ⌊lannde⌋ eynigkheyt / von ⌊koniglicher majestet⌋ zw byttenn / mandat zw gebenn, / das uff die zeyt, so die ⌊herren rethe⌋ zwsame mochten komen, / von der vorgangen axcise rechenschafft den herrn rethen wurdt gethan, / domit zwischen dem loblichenn adel und kleinen steten der zanck des bierbrawens halben mochte werden hingelegt, / und alle andere sachen, / wie Ewer Erbarkeit in irem schreyben melden, / uff zw khunfftige ⌊thagfart⌋, / wan die gehalthen mag werden, / den parthen irer gerechtigkheit unschedlich / zuvorlegen und vorweysen. / Was wir widerumb vor anntwurt erlangenn, / sol Ewer Erbarkeit, die wir Gott in sein gnad befelhenn, / mit den ersten wissenn.