Den ersamen und namhaftigen herren ⌊burgermeister und rathman der koniglichen stad Dantzig⌋, / unsern besondern, guten freunden.
Unsern freuntlichen grus und alles guts zuvoran. Ersame, namhafftige herren, besondere, gute freunde. /
Wir haben vor einem jare dem vorstorbnen ⌊orgelmacher Bardun⌋ funfzig marg / uff ein werg uns zumachen / gegeben, / dergleichen auch unsers ⌊wirdigen capittels⌋ underthan, ⌊die von Melsack⌋, gethan, / woruf der vorstorbne zwe werck von solchen hundert entpfangnen marcken bis ufs setzen hat fertigk gemacht / und dovon mit tode abgangen. / So ist uff solch geld und was dovor zugericht ist worden von dem hern officiall in unserm nahmen, wie uns in geistlichen rechten gezimet, besatzung gescheen / dergestalt, das von den zweien vorbrachten und ungesetzten wercken / nichts vorruckt wurd, / welchs unangesehen des vorstorbnen tochterman und andere erben haben solch zugericht werck mit pfeiffen und was dorzu gehort / weg getragen und widder gethane besatzung und alle billigkeit und recht zu sich genommen, / derwegen wir vorursacht diesen unsern ⌊mulhmeister und thumherren unser collegiaten zur Gutstadt⌋ an Ewer Erbarkeit zuschicken, / dem wir hirinne und was die bierzeise belangt, / die von unsern underthan, wie der etliche klagen, / von Ewer Erbarkeit amptleuten wirt gefurdert, / dorzu wir mit den unsern uns pflichtig keinerlei weis erkennen, / auch von wegen etlicher unser pauern, / die sich zu ⌊Dantzk⌋ gesast, / mit Ewer Erbarkeit rede zuhaben, / bittend im in unserm nahmen glauben zugeben / und sich in diesen fellen dergestalt gen uns zuhalten, / wie wir uns gern in allem Ewer Erbarkeit anliegen und anfordern uff derselbten Ewer Erbarkeit, / die wir gotlichen gnaden bevelhen, / bitt und beger / wilferig erzeigen. /