Den ersamen und namhaftigen herren ⌊burgermeister und rathmannen der koniglichen stadt Dantzig⌋, unsern besondern, guthen freunden.
Unnsern freuntlichen grues unnd alles guts zuvorn. Ersame, namhafftigen hernn, besonndere, guete freunde. /
Wir hetten gemeint, dor ⌊tag⌋ zu ⌊Graudentz⌋ solte von wegen des gebruchs der notturfft, / wie ⌊die von Graudentz⌋ durch ihren heuptman haben antzeigen lassen, / ungehalten blieben sein, / dohin wir uns auch aus leibs schwacheit, / die unns bei zwei monat eingehalten, / nicht hetten mugen begeben. / Uns ist aber vor wenig tagen durch unnsern diener von koniglichem hove der brieff mit koniglichem anhangendem siegel von wegen der appellation geworden, / wie ihn die ⌊konigliche rethe dieser lande⌋ habenn begert, / des wir Ewer Erbarkeit eine warhafftige copei zuschicken, / darnach sich Ewer Erbarkeit unnd die gerichte werdenn wissen zuhalten. Hiemit gotlichen gnaden bevolhen. /
Datum aus unserm schlos ⌊Heilsberg⌋, den 13. Octobris 1542.
⌊Joannes⌋, von Gots gnaden bishoff zu ⌊Ermelandt⌋ /