Dem edlenn, ernvhestenn herrn ⌊Hansen vonn Werdenn⌋, burgermeister der koniglichen stadt ⌊Dantzigk⌋ und höuptman zu ⌊Newenburgk⌋, unserm gunstigen freund.
Unnsern freuntlichen grues mit aller wolfart wunschung zuvorann. / Edler, ernvhester herr, besonder, gunstiger freundt.
Unns ist nechten spat, / wie wir von ⌊Schmolein⌋, / Got hab lob, / in gesuntheit hieher gelanget, / Ewer Herlichkeit freuntlich ⌊⌋, / datum ⌊Heiligebeil⌋ den XVII dits, / bei diesem bothenn gewordenn, / doraus die anzeigung gerne vornhomenn, / das ⌊furstliche durchlaucht⌋ den geladenen hern burgermeister ihre gnedige vorschrifft, / die underwegens diese zeit sein soll, / an die ⌊junge konigliche maiestet⌋ nicht habe vorsagt, / darzu wir auch, / unnser zusage noch, / nicht ungeneig[t], so wir zeitlich ersucht, weren gewesenn / und noch sein. / Derwegen wan wir erinnert, / des auszogs unnd thags den herrn burgermeistern gelegt, / daneben auch wie zu schreibenn were, / das wir uns mit anderen hern einerleÿ mheinung wusten zuvorgleichenn, / damit dieser sachen fueglich abgeholfenn / unnd die sequela, / wie Ewer Herlichkeit meldet, / vordann vorhutt wurde, / wolle wir uns unbeschwert und willig lossenn findenn. / Solchs hab wir / alter freuntlicher weis Ewer Herlichkeit uf ihr schreibenn, / die wir gotlichenn gnaden befelhenn, / nicht wollen zu angenemen antwurt vorhaltenn.