» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #4425

Ioannes DANTISCUS to Gdańsk Town Council
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-11-04
            received Gdańsk (Danzig)

Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, APG, 300, 53, 268, p. 191-196

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Den ersamen und namhaftigen herren burgermeistern und rathmannen der koniglichen stad Dantzke, / unsern besondern, guten freundenn.

Unsern freuntlichen grus und alles guts zuvorann. / Ersame und namhafftige herren, besondere, guthe freunde. /

Aus Ewer Erbarkeit schreiben, das uns gestrigs tags gewordenn, / hab wir gerne vornommen, / das unser vorschrifte den ersamen zweien herren burgermeistern zu gutt Ewer Erbarkeit nicht haben misfallen, / und weren auch vordan gutwilligk an die andern herren / von Ewer Erbarkeit benuhmet / unser commendacion brieffe zugeben. / Weil aber der auszugk der herren burgermeister / und der tag der comparicion ungewis, die zeit auch, / wie Ewer Erbarkeit melden, / vor dem reichstage fast kurtz fellet, / doneben auch furstliche durchlauchtigkeit uff ir vorbitt von der jungen und altenn koniglichen maiestet kein antwort erhalten, / bedunckt uns mit solchem schreiben nicht zu eilen / bissolange, das koniglicher wille muge erkundet werden, / dornach sich wirt sein zurichten. / Dieweil auch vortrostung von koniglichem hoffe ist kommen, / das die zeitt sich zugestellen den hern burgermeistern / vor dem gemeinen reichstage solt werden zugelassen, / acht wirs unnottig, das sie den reichstag dorfften besuchen. / Kuem aber furstliche durchlaucht mitler zeit von koniglicher maiestet bescheidt, / (: der nicht anders, dan kurtz vor dem reichstage kommen mag :) das sie uff denselbten solten erscheinen, / so were abermals durch furstliche durchlaucht zu bitten, / das nach gehaltenem tage / zeit und gewisse stelle wurd ange[s]etzt, / domit fueglicher weis die hern burgermeister der comparicion mochten gnug thun. / Worinne wir auch zu solchem unserm bedencken Ewer Erbarkeit und den herren burgermeistern gefellig mugen sein und zu willen, / sein wir erbottig, / dan denselbten Ewer Erbarkeit zum bestenn, die wir gotlichen gnaden bevelhen, / viel liebs und nutzlichs wolgefallens zufurdern / und wirglich zubeweisen / sein wir unbeschwert und geflissenn. /

Datum aus unserm schlos Heylsbergk, den vierdenn Novembris M D XLIII. /

Joannes, von Gottes gnaden bischoff zu Ermlanndt /

Wir haben negst vor das freuntlich gemuet / von Ewer Erbarkeit geschickten, uff gehaltener tagfart zu Graudentz / uns angezeigt, / was den zugesagtenn stur belanget, / freuntlich durch sie gedanckt, / welchs wir hiemit auch zuthun nicht haben mugenn underlassen. / Und ist uns Ewer Erbarkeit freuntlicheit vill angenemer, / dan ein vil grossers, das uns zu nutze mochte kommen. / Es soll auch, / wie wir alwegen befunden, / worinne wir Ewer Erbarkeit und der guten stadt, unserm vaterland, zu gutt / vil werden vormugen, / an unser gutwilligkeit nichts abgehen. / Was unsern unmundigen ohmen angehet, / wolle wir unbeschwert Ewer Erbarkeit antworts erwarten / und unserm landtvogt, heuptman uff Braunsberg, bevelhen, / das er imants an Ewer Erbarkeit, der den schulmeister mit der absagung kont, / thue fertigenn, / domit solcher mutwille undernommen werde etc. Diese beigebunden brieffe sein uns von koniglichem hove zukommen etc.