Denn ersamenn unnd namhafftigenn herren ⌊burgermeister und rathmann der koniglichenn stadt Danntzig⌋, unsernn besundern, gutten freunden
Unnserenn freuntlichenn grus unnd alles gutts zuvorann. Ersame, namhafftige herrenn, besunders gutte freunde.
Euer Erbarkeit ⌊⌋, / das wir gestriges thags erhaltenn, / hab wir gerne gelesenn / und daraus neben der copeienn des koniglichen abscheidts mit gefallenn vernhomen, / wie es inn der sachenn der ladung den ersamenn, namhafftigen hern ⌊Bartolt Brant⌋ und ⌊Tidemann Gisenn⌋, / Ewer Erbarkeit mittels burgermeistern, ergangenn, / ouch das ihnen unsere vorschrifte nicht seinn unfürderlich gewesenn, / derhalbenn vil danckens unnötig, / weil wir Ewer Erbarkeit und derselbtenn vorwantenn, / dem gemeinen nutze der gutten ⌊stadt⌋, unserm vatherlanndt, zum bestenn, vil wilferige erzeigung wirgklich zubeweisenn unnd auszurichtenn, / auch vortann vortzustellenn, / geneigt sein und gefliessenn, / welchs wir Ewer Erbarkeit, / die wir götlichen gnadenn befelhenn, / zu freuntlichem antwurt auf ihr schreibenn nicht habenn wollenn vorhaltenn. /