Denn ersamenn, namhafftigen hern ⌊burgermeistern unnd rathmannen der koniglichenn stadt Dantzig⌋, unnsernn besunderen, gutten freunden
Unsern freuntlichenn grus / unnd alles gutts zuvorann. / Ersame, namhaftige herrn, besundere, gutte freunde. /
Aus Euer Erbarkeit ⌊⌋ / hab wir gerne vornhomen, / das dieselbte aus des edlenn unnd erenvhestenn hern ⌊Georgen Scheffken⌋, / Euer Erbarkeit mittels burgermeister / und unsers vilgeliebten schwagern, einbringenn / das ihenige, so wir mit ihm beredt, / bey sich weitleuftig bewogenn / und ihre mheinung rathsweis uns darauf habenn lassenn wissenn, / dergleichenn auch gethann hatt der wolgebornne unnd edell herr ⌊Stentzel Kostka⌋ vonn ⌊Stangenberg⌋, culmischer castellann etc. ⌊dieser lande⌋ schatzmeister uf unnser schreibenn, / das wir auch desselbigenn lauts / mit abschrift des koniglichen negstenn ⌊⌋ / ann andre herrenn habenn lassenn gelangenn, / von denenn auch ir gutdunckenn zu wissen, / ob die bottschaft bis auf zukunftige ⌊thagfart⌋ solte vorhaltenn werdenn, / oder aber davor ihren weg nemenn, / worauf wir allein von gemeltenn herren castellann / unnd Euer Erbarkeit ⌊⌋ haben uberkomenn, / das sich vorgleicht, / derwegenn wir ane seumenn / dis bedenckenn, die botschaft mit denn erstenn vortzustellenn / dem hochwirdigenn, unserm liebenn hern brudernn, ⌊bischove zu Colmesehe⌋ / habenn ⌊⌋, / des sich sein liebe etwann thut beschwerenn, / worauf wir abermhals sein lieb gebetenn und gerathenn / mit denn erstenn vor zukunftiger thagfart / den tzogk mit seinen collegen antzunhemenn, / worauf wir seiner lieb schreibenn theglich wartenn. / Auch hab wir derhalbenn ⌊junger koniglichen maiestet⌋, unserm allergnedigsten herrenn, durch eignenn bothenn ⌊⌋, / die copey seiner liebe zugeschickt, / damit dieser zugk ane lenger seumen wurde vorgenhomenn / unnd nicht auf unns bliebe, / gleich ob wir denn wollenn hinderenn, / weil wir denselbten zufurderen zwelff hundert margk / darzu geliehenn. / Wie solch gelt wider eingebracht muge werdenn, / were nicht zu wartenn. / Was vonn andrenn, / die sich villeicht dem gemeinen nutze ⌊dieser lannde⌋ widrenn, / vonn den huben soll komenn, / was wir in unsernn und unnsers ⌊wirdigen capitels⌋ ⌊landenn⌋ und stedten / statlich habenn angesatzt, / wirt theglich gegebenn / etc. Weil dann Euer Erbarkeit bey unns suchenn die bottschaft mit denn erstenn auf denn weg zubringenn, / ist weiter unnötig. / Wir habenn das unsere / mit bittenn und rathenn / bey obgemeltem ⌊hochwirdigem herren bischove⌋ gethan / unnd seine liebe zwir hierinne mit unserm schreibenn ersucht, / dergleichenn Euer Erbarkeit mit anderenn herrn antzuhaltenn / auch nicht woltenn nachlossenn / unnd seine liebe mit ihrenn collegen dahinn vormugenn / sich auf denn weg vor zukunftiger ⌊thagfart⌋ zubegebenn. / Was denn kastenn betrift, / wissenn wir, / wie gros der sein soll / nicht antzuzeigenn. / Euer Erbarkeit werdenn die mass / noch gelegenheit des darinnen erhalten soll werden / wol findenn, / die wir hiemit gotlichen gnaden bevelhenn.