Denn ersamen unnd namhaftigenn hern ⌊burgermeister unnd rathman der koniglichen stadt Dantzigk⌋, unsern besondern, guten freunden etc.
Unsern freundtlichen grus und alles guts zuvoran. / Ersame, / namhaftige hernn, besunder gutte freunde. /
Ewer Erbarkeit letztes ⌊⌋, so uns durch kegenwertigen boten ist uberantwort wordenn, / haben wir den dritten dieses mondts genugsam ⌊⌋, / welchs wir auch noch zur zeit nicht zuenderen wissen, / sunderlich die weil sich der zug des großmechtigen herren ⌊marienburgischen woiwoden⌋ an ⌊römische kayserliche maiestet⌋ ervolgt / und einen vortgang gewinnet, / wo durch die andernn heren vorordtnete botschafter ihren angesaczten czug nach zu lassen vorursacht werden, / wie uns den solchs von dem hochwirdigen unserm lieben herrnn brudernn ⌊Tidemanno, bischoffen czu Culmensehe⌋ ist ⌊⌋ worden / und der wolgeborne her ⌊Hans von Baisen⌋ danczker castellan sich das auch hat lassen vornhemen, / die sich nirgent hin vor zukunftiger graudnitzer ⌊tagefart⌋ begeben willen. / Derwegen achtenn wirs auch nuczlich und rathsam, / das diese sache die botschaft betreffende / baß auf die zeit ansthe. / Wo aber mitler zeit sich dieselbten herrnn wo hin begeben wolten / und den czugk ervolgen, / lassen wir das einem jedern freÿ, / wir kunnen aber und wissen nicht darzu zurathen. Was den todtlichen abgang des großmechtigen herrn ⌊pomerelehen woiwoden⌋, / dem Goth der almechtige genedig wolte sein, / und die enderunge seiner vorlassenen raths stelle, / belangt, / ist uns Ewer Erbarkeit vleissige vorsorge angenem gewesen, / willen auch so viel an uns ist, / gemeinem ⌊vaterlande⌋ zum besten, / damit die selbte stelle wol vorsorgt werde, / gerne helffen rathen und dar zu trachten, / welchs wir Ewer Erbarkeit, die wir göthlicher genaden befelhen, auf ihr itziges schreiben zum freundtlichen antwo[rt]he nicht haben wöllen vorhalten. /