Den ersamenn unnd namhaftigen herren ⌊burgermeisteren unnd rathmannen der koniglichen stadt Danntzig⌋, / unsern besunderen, gutten freunden /
Unnserenn freuntlichenn grues unnd alles guts zuvorann. / Ersame, namhafftige herrn, besundere, gutte freunde etc.
Wir habenn Euer Erbarkeit ⌊⌋ / auff unnser ⌊⌋ unnd bitte vonn der antzall der brüder, so inn der ⌊Carthaus⌋ gewesenn / unnd wie man sunst mit demselbenn closter gehandelt, / erhaltenn, / wo zu wir auch Euer Erbarkeit das mhal des herren ⌊lesslawschenn bisschoves⌋ antworts abschrift zugefertigt habenn, / das dieselbtenn sich desto weiter inn den sachenn erkundigenn thetenn, / unnd were davor der freunthlichenn dancksagung unnötig, / die doch der gestalt vonn unns ist aufgenhomen wordenn, / das wir ferner Euer Erbarkeit vil zugethanes willens zuertzeigenn erbottig sein. / Habenn auch nicht nachgelassenn / solche newheit / und wider unsere gemeine priuilegia einfelle / beide ann die ⌊alte unnd junge konigliche maiestet⌋ mit unserenn eigenenn geschicktenn bothenn ⌊⌋. / Was unns wider durch die wirt zukomenn, / wollenn wir alsdann Euer Erbarkeit, / die wir götlichenn gnadenn bevelhenn / nicht vorhaltenn. /
Datum aus unserem schlos ⌊Heilsberg⌋, denn XII Nouembris M D XLVI.
⌊Joannes⌋, vonn Gottes gnadenn bisschoff tzw ⌊Ermelanndt⌋