Den ersamen und namhaftigen hern ⌊burgermeister und rathman der koniglichen stad Dantzk⌋, unsern besonndernn, guthenn freunden
Unsern freuntlichen grus und alles guts zuvoran. / Ersame, namhaftige hern, besondere, gute freunde.
Es hat unser lieber, andechtiger und getreuer her ⌊Johan Langhanke⌋, unser scheffer und pfarher zu ⌊Heilsperg⌋, dem wolgebor[nen] ⌊Andre[ae] Stobio⌋ seligen bei leben etlich geld geliehen und vorgestr[ec]kt, / auch zu seinem begrebnis ausgelegt, das sich in die XXV marg und etwas druber thut erstrecken, / welchs im Euer Erbarkeit mitburger ⌊Simon Krautschult⌋, gedachtes ⌊Stobei⌋ halb bruder und negster erbnahm, von dem entpfangenem vorlasnen gutt, das wir im auff vortrauen und sein zusag haben volgen lassen, / zuzalen vorsprochen und zugesagt. Nu aber, was nach gnants ⌊Stobii⌋ [todt] vleissig und treulich vorsiegelt worden, er auch vorschlossen und vorsiegelt befunden, hinweg bracht, sucht er winckelzoge und unerhebliche ausfluchte, / domit er widder seins zusage [sich] der bezalung aufzuhaltenn vomeint. / Derhalben ist an Ewer Erbarkeit unser freuntlich bitt, ... burger dohin mit ernst zuhalten, das er obgedachtenn unsern scheffer seiner zusag nach, die er bei trewen und ehren gethan, zufriede stelle und unvorzoglich vorgnuge. Das wolten wir im widderumb in gleichem falh und mehern gegen Ewer Erbarkeit und die iren, / den wir vil guts und nutz zuthun gneigt, / willig sein unnd gespurt werden.