Letter #4912
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachGuttstadt (Dobre Miasto), 1540-03-30
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Dem durchlauchten, hochgebornen furstenn und herren, hern Albrechten, von Gots gnadenn marggraff tzu Brandenburg, / in Preussen, / zu Stettin, Pommern, / der Cassuben und Wendenn hertzog, / burggraff zu Normberg und furst zu Rugen, / unserm hochgunstigenn, liebenn herren unnd freunde. /
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber herr und freundt. / Unsere freuntliche und vleis willige dinste zuvoran. /
Wir haben im osterabendt[1] von E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t / kamerjungen / drey brieffe, / und den vierden von E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t eigner handt, / alle zu Konigsberg den XXIIII und XXV Marcii gegeben, erhalten on the margin⌈erhaltenerhalten on the margin⌉, / die unser forige schreiben mit sonderer freuntlicheit beantwort, / auch, was von zeyttungen gewest, mit geteilt, / do vor wir E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t hochlich dancken. / Was ins erst Golinski angehet, hat uns E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t widderschreiben an ko(niglich)e m(aieste)t, unsern allen gnedigisten herren, / und die prelaten und rethe der Cron fast wol gefallen. / Solchem unchristlichen menschen ist noch vil zu vil genad von E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t bewiesen / etc.
Wie auch E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t aus hochem vorstandt und vorsichtigheit vor das beste ansehen, / dieweil die sache zwuschen den burgundischen und Dennemarcken, / wie wir aus E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t schreiben vornommen, / etwas nach ungewiss stehen, das hir ym lande dis koniglichen orts / gut aufmerckung wurde gehalten / tewrung zuvorhutten, / provision zu machen / und in bereitschafft zu sein, / muge wir nicht anders, dan fast loben. / Wollen auch in zu kunfftiger unser tagefart neben andern hern rethen uns dorzu, so vill ummer muglich, befleissen. / Ist uns auch der und viln anderer hendel wegen lieb, / und achtens vor notturftig, das E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t zubesuchen ko(niglich)e m(aieste)t hat vorgenommen. / Got der almechtige vorleihe dorzu seinen heiligen segen und gnad, / und gebe, das es derselbten E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t allenthalben noch willen gehe, / in der gunst wir uns bevelhen. /
Dat(um) zur Gutstat, den XXX Marcii 1540. /
Joannes, von Gots gnaden bischoff zu Ermelandt ma(n)u p(ro)pria s(ub)s(crips)it adscribed, in the hand of Dantiscus⌈ma(n)u p(ro)pria s(ub)s(crips)itma(n)u p(ro)pria s(ub)s(crips)it adscribed, in the hand of Dantiscus⌉
[1 ] March 28