Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herrn, herrn ⌊Albrechten⌋, / von Gots gnaden marggraff zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Prewssen⌋, / zu ⌊Stetin⌋, ⌊Pomern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, / burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, unsermm hochgunstigen, lyben hernn und freunt
Durchlauchter, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lyber her und freundt. /
Wir wollen Ewer Furstlichen Durchlaucht guther meynung nicht bergenn, / das wir ⌊Christoff⌋ und ⌊Donathen Gröbel⌋, / Ewer Furstlichen Durchlaucht lehen vorwanthen, / welche leÿder zum unfhal eins thodtslages kommen seindt, / in unserr kirchen herschafft vergleythett / der gestaldt, / wo dis Ewer Furstliche Durchlaucht entgegenn / und uns dis zuvorstendigen geruchen wurden, / woldt wir ihnen solch gleit / wider abkundigen lassen. / Dyweyl wir aber bericht worden, / das sy zu dysem betrubnis genöthiget und fast vor ursacht solthen kommen sein / und ⌊Donatuss⌋ am thodtslag nicht schuldt hadt, / ist unser fleÿssige bethe, Ewer Furstliche Durchlaucht woldt sy auch under unserm furstlichen gleit / zuvorhoren und vortrag der sachen genediglich kommen lassen / und ihnen von wegen dÿser unser vorschrifft ein genediger furst und her sein. / Solchs gen Ewer Furstliche Durchlaucht dem almochtigen entpfolhen, / vleÿssig zuvordynen und in gleichem fhall zu beschuldennn, seÿ wir altzeytt bereÿtwillig.
Datumm beÿ unser kirchenn zur ⌊Frawenburg⌋, den II September MDXXXVIII-ten
⌊Ioannes⌋, von Gots gnadenn byschoff zu ⌊Ermelandt⌋