Letter #4987
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1540-03-24
received Guttstadt (Dobre Miasto), 1540-03-27 Manuscript sources:
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Dem erwirdigenn in Got, unnserm besonndernn liebenn freundt unnd nachparnn herrenn Johannsen bischoff zu Ermelanndt
Unnser freuntlich dinst zuvorn. /
Erwirdiger in Got besonnder lieber freundt unnd nachpar.
Wir habenn aus Euer Lieb schreibenn, / datirt in irem hove Schmolein denn XI Martii gegenwertigs jars, / unter anderem die vorgewante entschuldigung, / aus was bedencklichenn ursachenn Euer Lieb unnsere schriefftenn / an die hernn konigliche Preussische rethe gestelt, / die eintringende hohe teurung unnd andere dieses landes notwendige hendel betreffende, / nit erbrechenn haben wollenn. / Mit bith, wir woltenn Euer Lieb entschuldigung mit gunst erwegenn / unnd die sachenn / bis auff konfftige tagfarth, / die konigliche maiesteten zu Polan etc., unnser gnediger her unnd freuntlicher lieber oheim Euer Lieb unnd denn anderenn koniglichen rethen preusisch theils in kurtz anseczenn wirt, / beruhenn lassenn, / do dann Euer Lieb nebenn dem erwirdigen inn Got auch unserm besondernn liebenn freundt herrenn Tidemanno bischoffenn zu Colmensehe, / dieselbigenn gemeine anligendt treulichen zufurdernn, / keinenn vleis nachlassen wollen, / sampt vernerm seinem inhalt eingenomen und verstanden. /
Nun het es derselbenn entschuldigung gar nicht bedurfft, / seindt auch mit Euer Lieb vonn wegenn des vertzugs wol zufriedenn. / Nit zweiffelennde, Euer Lieb werdenn / diesem gemeinem landt / zum bestenn, / damit der teurung unnd anderenn gebrechenn dester besser vorkommung beschehen moge, / keinen vleis sparenn. / Wir thun unns aber nichts destweniger gegenn Euer Lieb des freuntlichen erbietlichen willenns, / sampt zugeschickter zeittung nachbarlichen bedanckenn, / inn aller freuntschafft widerumb zu beschuldenn urputtig, / unnd wiewol wir Euer Lieb auch neue zeittung mittzutheilenn in willenns / unnd ebenn inn der arbeith gestandenn, / so seindt unns doch Euer Lieb mit den irigenn zuvor kommen, / unnd wollenn derselbenn hinwider freuntlicher meinu[ng] unangetzeigt nit lassenn, / das unns von glaubwirdigenn personnenn zeitungenn zugeschriebenn wordenn, / dero wir Euer Lieb ein copeÿ hiemit eingeschlossenn, zuschickenn. /
Donebenn hat unns konigliche wirde zu Denmarckenn etc., unnser freuntlicher lieber herr, / oheim unnd schwager, icziger tag durch ir schreibenn angeczeig[t], wie derselbenn vonn denn keyserischenn, / ader Burgundischenn etliche beschwerliche artickel vorgestelt werdenn. Varnemblich unnd zum erstenn / wollenn sie seine konigliche wirt im handel dermassen verknupffenn, / das dieselb irenn blut unnd sonst verwandtenn freuntschafft kein hulff oder furderung thun sollenn, / sie aber wollenn gleichwol frey stehenn, / also ob einich princz, / furst oder her seine konigliche wirt bekriegenn, / und zu behuff der keyserischenn schiff oder leuthe gebrauchenn wurde, / solt dannocht der anstandt ires theils dardurch nicht geprochenn sein, / seine konigliche wirt aber soltenn die macht nicht habenn, / im Orsundt ire strome schieff oder leuthe zu irer notturfft zu dienenn, / wie dannocht sonst ires reichs gerechtigkeit und privilegienn mitprenngenn, / anczuhaltenn / und vermeineten also seiner koniglichen wirt ire unnd irer reichenn gerechtigkeitenn abczuschneidenn, / waraus zuschliessenn, / das mann seiner koniglichen wirt andere leuth an hals zuhetzen. / Denn hilff, beistandt unnd forderung zubeweisen inn practicenn stehet unnd sein koniglicher wirt solten iren pluts unnd sonnst verwandten nicht widerumb helffenn mogenn, / domit sie sowol an einem / als dem andernn orthe irenn willenn destvolkumen zuschaffenn. / Unnd unns derwegenn aus freuntlicher verwandtnus guth auffsehung unserer land unnd leuth halbenn zu habenn, / konigliche getreue verwarnung gethann. / Nun haben wir solche zeitung nicht zuvorachtenn gewust / unnd lassenn darauff unnsere schieff, / damit sich koniglicher maiesteten derselbenn beiderseits landenn zum besten im vall der noth iderczeit zugeprauchenn zurichtenn unnd fertig machenn. /
Fernner konnenn wir Euer Lieb aus guthem freuntlichem nachparlichem vertrauen unangeczeigt nicht lassenn, / das ann uns gelanget, / wie hochgedachte konigliche maiesteten zu Polan etc., in der anndernn oder drittenn wochenn nach Osternn mit vorleihu[ng] gotlicher genadenn / zu Crackaw sich zuerhebenn und nach Littauenn zuczÿehen gedacht, / zu welchem zug wir irer koniglichen maiesteten vonn Got dem almechtig[en] heil unnd gelugselige wolfarth wunschen, / und doch ungernn sehenn, das ire konigliche maiestet in iren alten schwachenn tagenn, / also mit dem hin und wider ziehenn / beunruhet werdenn sol. / Weil es aber irer maiesteten unnd derselbenn hochweisenn rethe also gefellig mussenn wirs / als der inn dem wenig zuwenndenn, / dem liebenn Got bevelhen. / Unnd wiewol bey koniglicher maiesteten vonn unns als dem getreuen lehensfurstenn vonn wegenn der Littischenn greniczenn, / damit dieselbenn zuvorhutung allerseits zerruttung, widerwillenn, / zancks, haders und anderer beschwerlichenn nachteil / bey lebenn irer maiesteten mochtenn getzogenn unnd gegangenn werden, / ansuchung gethann, / aber in alle wegenn vonn jar zu zur auffgeschobenn. / Derhalbenn wir vor der zeit bey unns bedenckenn gefast, / das wir uberal unnser anregen gern koniglicher maiesteten auch eigner personn besucht hettenn, / so ist doch solchs alleweg aus mancherley erwegung nachpliebenn. /
Dieweil wir dannocht aus lieb der blutverwantnus unnd sonnst schuldiger pflicht, / koniglicher maiesteten inn irenn altenn schwachenn jarenn gernn zusehen, / unnd uns mit derselbenn zubesprechenn zum hochstenn unnd vonn hertzenn begirig, / wir auch gleichwol wie andere ein abgehender furst so werenn wir ire maiesteten auffs freuntlichst unnd unterthanichst so fernn nicht andere beifel darczu komen, / unnd des koniglicher maiestet auch gefellig auff diesenn zuck nach Littauenn, so der seinen vartgang gewunne ann einem gelegenen orth zubesuchenn. / Donebenn nachdem es koniglicher maiesteten unnd der loblichenn Cronn zu Polann lehenn betriefft, / umb der berurtenn grenicz willenn anregung zuthun, / bedacht / freuntlichs vleis bittenndt, Euer Lieb wollenn unns zu nachparlichem gefallenn, / inn anmerckung, das es wie berurte konigliche maiesteten unnd der Cronn zu Polan eigene sachen / beÿ irenn herrenn unnd freundenn an koniglichem hoff verfurdernn helffenn, / domit wir einsmals erhort / unnd die grentzenn getzogen werden moch[te].
Darann tun Euer Lieb ein loblich, heilsam, cristlich guth werck, / wirdt auch derselbenn one zweiffel zu erlichem ruhm, / das durch ir getreulich vleissig furdernus solche langwirige geprechenn zum ennde gepracht / gereichenn. / Wes Euer Lieb inn diesem also zufelt unnd fur gut unnd gerathenn achtet, / bittenn wir unserm freuntlichem vertrauenn nach, / derselbenn wolmeinenden getreuenn rath / unnd der sachenn furderung, / habenn auch aus diesenn ursachenn fast am meistenn gegenwertigenn unnsernn jungen nach Crackaw abgefertigt. / Woe nun Euer Lieb an koniglichen hoff etwas zuschreibenn gesindt habenn, dieselb solchs bei unnserm jungenn vortzustellenn. / Dann er vonn unns derselben schrifftenn anczunemen unnd widerumb von irennt wegenn antworth einczubrengen bevelich etc. Dann Euer Lieb freuntliche nachparliche ertzeigung zubeweisenn, / findt unns dieselb iderczeit willig. Thun darauff Euer Lieb dem Almechtigenn zu langwiriger gesuntheit unnd friedlichem regiment zu fristenn treulich bevelhenn unnd Euer Lieb wollen unns den vertzug langsamen antwortens halbenn zu guthhalten, / dan es aus allerlei durf allender geschefften / und das wir mehr zeittung zubekomen verhofft haben, / etwas verczogert worden. /
Datum Konigspergk, den 24 Martii anno 1540.
Von Gots gnaden Albrecht marggraff zu Brandenburg, in Preussen, zu Stettin, Pomern, der Cassuben und Wenden hertzog, burggraff zu Nurnbergk und furst zu Rugenn
Neueczeittung
Aus eynem brieff
Itzo vor kurtzer zeit ist herr Hieronimus Lassky hieher ankommen, / in zwantzig tagen von Constantinopel here postirt, / gleich wol etzlich tag entzwuschen still gelegenn, / die nit in disse tag gerechent sein, / hab ich Euer Fürslichen Gnaden wollen antzeigen, was ich vorgeblich doselbst here vernhomen. / Erstlich sagt er, / vonn einem anstant auf etzlich monat. /
Dornach ist des keisers hoff nÿmmer dermass als vor ÿn leben des Ibraimpassa, / dorumb ist auch der keiser offt und vil zcornig / unnd hebt antzugrafenn. /
Der Barbarossa ist doselbst ankommen, / hat nit mher dan hundert und sechtzig galleen mit ÿm bracht. / Dÿe andern nit mugen bringen, / umb das dieselbenn schadthafft, / unnd dÿ lewth sehr kranck und gestorben. /
Der Turck hat etzlich tausent man abgefertigt nach Egipten und zu dem Rotten Moer, / ÿn meynung denn konnig zu Portugall doselbst auszutreiben, / lest holtz auf den cameln doselbst hin furen zu denn schieffen, / der ehr anderthalb hundert sol haben. /
Aber der konnig zu Persia der wachst ÿm zu gross, / dan derselb sol dreÿ konnigreich erobert / unnd dÿ konnig erschlagen haben, / Sirwan, / Gilan, / unnd Kherdekherÿ, / das letzte nennen die Turcken / Dormir Khappi sol ein Eÿsserne Porten odder Thor haÿssenn. / In dem ersten reich soll eÿn stadt sein mit nhamen / Schamaky, / doraus der Sophi hundert und sechtzig kamelln geladen, / mit lautterm golde gefurt solt habenn. / Und daran soln / XX M seidemmacher sein, / das vormeinenn etlich das konnichreich Medorn und des verjagten odder erschlagenen konnigs sohn ist entronnen / und zu dem Turcken kommen. / Der solchs alles sagtt. /
Das konnichreich Gilan vormeinen auch etlich sein vlam unnd stoss an das Hiranisch odder Caspÿ Moer / unnd an Trapesunt das keiserthumb. /
Das dritte vormeint man es seÿ ad Caspaeas Portas, anders khan ichs Euer Furstlichen Gnaden nit dewten.
Die grose stadt Babilon, / dardurch ein gros wasser fleust, / hat auch der konnig von Persia den theil so gegen ime gelegen, / erobert, / zcerstort / unnd vorheert, / dem Turcken funf tausent kriegs man abgeschlagenn. / Er helt auch ÿtzo etzlich tausent kriegs knecht janitzirer, / der ehr vor keinen gehaltenn, / macht dem Turcken nicht ein cleine sorg / etc.