Letter #4999
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1540-05-18
received Marienburg (Malbork), 1540-05-20 Manuscript sources:
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Dem erwirdigenn in Gott unnserm besondernn liebenn freundt unnd nachbarnn, herrnn
Unnser freuntlich dinst zuvornn.
Erwirdiger ihnn Goth besonder lieber freundt unnd nachpar. /
Nachdem wir nit zweÿffelnn, / E(uer) L(ieb) tragenn nach in gutem frischem gedechtnus wes wir jungst verschienenn an dieselb des ausschiffenn halbenn geschriebenn / unnd aus was ursachenn, / wir mit demselbenn ein zeit lang bis mhann(?) zusehenn woe die leufftenn hinauss woltenn.[1] Nemblichen weÿl des getreides wenig dis jhar gesehet wordenn / unnd man nit wyssenn kont, / wess der liebe Goth desselbenn geben unnd mittheÿlenn wurde, / so wusten wir nach zur zeit anderst nit zuschliessenn, / dan das hoch vonnhotenn, / das ausschieffenn diss jhar nit zugestattenn, / dan wer es imandt ihe gernn sehe unnd umb seines nutz wyllen thun welt, / so wers uns selbst nicht unbequem, / die wir Gott lob, / noch so viel getreides auff unnsernn heusernn, das wir desselbenn ein zimbliche somma zuentperenn unnd auch ausszuschiffenn, / aus welchem allem wir / unangesehenn das nochmals BCz, 1606, p. 460 die segellationn freÿ zulassenn nit fur gerathenn ansehenn konnenn. / So wollenn wir doch E(uer) L(ieb) freuntlicher meynung unangezeigt nit lassenn, / das unns gestrigs tags vonn den
Dan woe es ihe die wege erreichenn solt und E(uer) L(ieb) dasselb vor guth ansehenn wurde, / woltenn wir derselbenn ihn diesem vhall nit gern entkegenn seinn. / Idoch wher ihn alwegenn / unnser getreues bedenckenn, / hieltens auch nit fur ungerathenn, / woe es ihe zum auschieffen kommen solt unnd E(uer) L(ieb) dasselbig, also fur gut ansehenn wurde, / das man kein kornn, habernn / oder gerstenn, / dem armuth zum bestenn, / sonndernn allaint den weitz ausschieffenn liess. / Idoch wollenn, wirs auch in E(uer) L(ieb) rath unnd gutbedunckenn gestelt habenn. /
Vonn zeittungenn wissenn, wir E(uer) L(ieb) nicht BCz, 1606, p. 462 zuvorhaltenn, / das zwischenn
So ist dannocht / unnsers erachtens auff alles guth BCz, 1606, p. 463 acht zugebenn unnd nichts ihn windt zuschlahenn hoch nottig. / Welches wir E(uer) L(ieb) als unserm liebenn freundt unnd nachbarnn freuntlicher meinung nicht haben vorhalten wollen, / freuntlich bittende, / E(uer) L(ieb) wollen uns beÿ gegennwerttigenn zeiger, / damit wir
Dat(um)
Vonn Gots gnadenn