» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
Copyright © Laboratory for Source Editing and Digital Humanities AL UW

All Rights Reserved. No part of this publication may be reproduced or transmitted in any form or by any means, electronic or mechanical, including photocopy, recording or any other information storage and retrieval system, without prior permission in writing from the publisher.

Letter #4999

Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUS
Königsberg (Królewiec), 1540-05-18
            received Marienburg (Malbork), 1540-05-20

Manuscript sources:
1fair copy in German, BCz, 1606, p. 459-474
2office copy in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 67, p. 280-283

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 677, p. 365 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

BCz, 1606, p. 474

Dem erwirdigenn in Gott unnserm besondernn liebenn freundt unnd nachbarnn, herrnn Johansenn bischoffenn zu Ermlandt /

BCz, 1606, p. 459

Unnser freuntlich dinst zuvornn.

Erwirdiger ihnn Goth besonder lieber freundt unnd nachpar. /

Nachdem wir nit zweÿffelnn, / E(uer) L(ieb) tragenn nach in gutem frischem gedechtnus wes wir jungst verschienenn an dieselb des ausschiffenn halbenn geschriebenn / unnd aus was ursachenn, / wir mit demselbenn ein zeit lang bis mhann(?) zusehenn woe die leufftenn hinauss woltenn.[1] Nemblichen weÿl des getreides wenig dis jhar gesehet wordenn / unnd man nit wyssenn kont, / wess der liebe Goth desselbenn geben unnd mittheÿlenn wurde, / so wusten wir nach zur zeit anderst nit zuschliessenn, / dan das hoch vonnhotenn, / das ausschieffenn diss jhar nit zugestattenn, / dan wer es imandt ihe gernn sehe unnd umb seines nutz wyllen thun welt, / so wers uns selbst nicht unbequem, / die wir Gott lob, / noch so viel getreides auff unnsernn heusernn, das wir desselbenn ein zimbliche somma zuentperenn unnd auch ausszuschiffenn, / aus welchem allem wir / unangesehenn das nochmals BCz, 1606, p. 460 die segellationn freÿ zulassenn nit fur gerathenn ansehenn konnenn. / So wollenn wir doch E(uer) L(ieb) freuntlicher meynung unangezeigt nit lassenn, / das unns gestrigs tags vonn den konniglichenn stendenn unnd rethenn Preussisch teyls aufff itziger tagfart zu Marienburgk versamlet daruntter E(uer) L(ieb) one zweyffel als das furnemste gelied mit eingezogenn, / desgleichen auch von denenn von Elbinge(n) schrifften zukommenn, / dero wir E(uer) L(ieb) copienn hierinn eingeschlossenn, / daraus sich dieselb wes des auschieffenn halbenn ahn unns gesonnenn unnd begert / clerlich zuersehenn ubersendenn. / Nun bringenn uns dieselbigenn, / ihn anmerckung, das E(uer) L(ieb) bewust wess, / wir gemeinem nutz unnd wolfarth auch diesenn landen unnd leuthenn zum hidden by binding[m]m hidden by binding bestenn, / treulichenn gerathenn allerleÿ bedenckenn. / Woltenn auch ihnen ihn diesem hidden by binding[m]m hidden by binding vhall gernn wÿlfharenn / unnd der ienig befundenn werdenn, / der nit gernn jeBCz, 1606, p. 461mandt an seinem nutz hinderenn welt / weÿl aber dennocht, / ihe der gemeine aigenem nutz vorzusetzenn, / wir uns auch gegen E(uer) L(ieb) nichts one derselbenn / vorbewust unnd bewilligung hirinnenn zugestattenn oder nachzulassenn. / So bittenn wir gantz freuntlich(en) E(uer) L(ieb) wollenn uns auch irenn rath unnd gutdunckenn treulichenn hirinnenn mittheÿlen./

Dan woe es ihe die wege erreichenn solt und E(uer) L(ieb) dasselb vor guth ansehenn wurde, / woltenn wir derselbenn ihn diesem vhall nit gern entkegenn seinn. / Idoch wher ihn alwegenn / unnser getreues bedenckenn, / hieltens auch nit fur ungerathenn, / woe es ihe zum auschieffen kommen solt unnd E(uer) L(ieb) dasselbig, also fur gut ansehenn wurde, / das man kein kornn, habernn / oder gerstenn, / dem armuth zum bestenn, / sonndernn allaint den weitz ausschieffenn liess. / Idoch wollenn, wirs auch in E(uer) L(ieb) rath unnd gutbedunckenn gestelt habenn. /

Vonn zeittungenn wissenn, wir E(uer) L(ieb) nicht BCz, 1606, p. 462 zuvorhaltenn, / das zwischenn ko(nigliche)r m(aiestet) zu Dennemargk(en) unnserm freuntlichenn liebenn herrnn oheÿmen unnd schwager an eÿnem unnd dem Niderlandt anders teÿls ein anstandt auff einn jar gemacht / unnd daneben gelangt ahn uns, / das ko(niglich)e m(aiestet) zu Schwedenn wider nach Kalmar gezogenn / und seine schieff daselbst hin zu sich gefordert und beschiedenn / unnd uber sechszehen hundert knecht nicht / aber anderthalb hundert deuthscher / sampt achthundert / schwedischer pferde bey einander. / Desgleichenn etzlich gros geschutz welchs ehr, / uff zwo meil wegs nahe dem haus Elsburgk in ein kirchenn / zu seinem vorteÿl, unnd wie zu gleubenn nichts gutem bringenn unnd verschliessenn hab lassenn. Nach ahn dem orth stehend unnd nicht wegk bringenn konnenn, / auch noch etzlich knecht dabeÿ liegend habenn sol / unnd wiewol s(eine) k(onigliche) w(irt) fur geben sollenn, / das dieselb das kriegsvolck darumb ihm landt / seine aigene leuth zum gehorsam zubrengenn / halten thue. /

So ist dannocht / unnsers erachtens auff alles guth BCz, 1606, p. 463 acht zugebenn unnd nichts ihn windt zuschlahenn hoch nottig. / Welches wir E(uer) L(ieb) als unserm liebenn freundt unnd nachbarnn freuntlicher meinung nicht haben vorhalten wollen, / freuntlich bittende, / E(uer) L(ieb) wollen uns beÿ gegennwerttigenn zeiger, / damit wir die von Elbing(en) nach E(uer) L(ieb) mitgeteÿltem rath beantworten mogenn, / ein antwort auff dieser unser schreybenn widerumb zuschickenn. / Das seind wir hinwider mit freuntlichem nachparlichem willenn umb E(uer) L(ieb) allezeit zu beschuldenn geneigt unnd wÿllig. / Die wir hiemit gotlichem schutz unnd schirm wollen bevholenn habenn.

Dat(um) Konigspergk, den XVIII Maÿ anno etc. im XL-t(en).

Vonn Gots gnadenn Albrecht marggraff zu Brandenburgk ,ihn Preussen, zu Stetinn, Pomernn, der Cassubenn unnd Wenden herzogen, burggravenn zu Nurmbergk unnd furst zu Rugenn etc.

[1 ] after woltenn a mark of insertion (a cross) with no text corresponding