Letter #4999
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1540-05-18
received Marienburg (Malbork), 1540-05-20 Manuscript sources:
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Dem erwirdigenn in Gott unnserm besondernn liebenn freundt unnd nachbarnn, herrnn Johansenn bischoffenn zu Ermlandt /
Unnser freuntlich dinst zuvornn.
Erwirdiger ihnn Goth besonder lieber freundt unnd nachpar. /
Nachdem wir nit zweÿffelnn, / E(uer) L(ieb) tragenn nach in gutem frischem gedechtnus wes wir jungst verschienenn an dieselb des ausschiffenn halbenn geschriebenn / unnd aus was ursachenn, / wir mit demselbenn ein zeit lang bis mhann(?) zusehenn woe die leufftenn hinauss woltenn.[1] Nemblichen weÿl des getreides wenig dis jhar gesehet wordenn / unnd man nit wyssenn kont, / wess der liebe Goth desselbenn geben unnd mittheÿlenn wurde, / so wusten wir nach zur zeit anderst nit zuschliessenn, / dan das hoch vonnhotenn, / das ausschieffenn diss jhar nit zugestattenn, / dan wer es imandt ihe gernn sehe unnd umb seines nutz wyllen thun welt, / so wers uns selbst nicht unbequem, / die wir Gott lob, / noch so viel getreides auff unnsernn heusernn, das wir desselbenn ein zimbliche somma zuentperenn unnd auch ausszuschiffenn, / aus welchem allem wir / unangesehenn das nochmals BCz, 1606, p. 460 die segellationn freÿ zulassenn nit fur gerathenn ansehenn konnenn. / So wollenn wir doch E(uer) L(ieb) freuntlicher meynung unangezeigt nit lassenn, / das unns gestrigs tags vonn den konniglichenn stendenn unnd rethenn Preussisch teyls aufff itziger tagfart zu Marienburgk versamlet daruntter E(uer) L(ieb) one zweyffel als das furnemste gelied mit eingezogenn, / desgleichen auch von denenn von Elbinge(n) schrifften zukommenn, / dero wir E(uer) L(ieb) copienn hierinn eingeschlossenn, / daraus sich dieselb wes des auschieffenn halbenn ahn unns gesonnenn unnd begert / clerlich zuersehenn ubersendenn. / Nun bringenn uns dieselbigenn, / ihn anmerckung, das E(uer) L(ieb) bewust wess, / wir gemeinem nutz unnd wolfarth auch diesenn landen unnd leuthenn zum hidden by binding⌈[m]m hidden by binding⌉ bestenn, / treulichenn gerathenn allerleÿ bedenckenn. / Woltenn auch ihnen ihn diesem hidden by binding⌈[m]m hidden by binding⌉ vhall gernn wÿlfharenn / unnd der ienig befundenn werdenn, / der nit gernn jeBCz, 1606, p. 461mandt an seinem nutz hinderenn welt / weÿl aber dennocht, / ihe der gemeine aigenem nutz vorzusetzenn, / wir uns auch gegen E(uer) L(ieb) nichts one derselbenn / vorbewust unnd bewilligung hirinnenn zugestattenn oder nachzulassenn. / So bittenn wir gantz freuntlich(en) E(uer) L(ieb) wollenn uns auch irenn rath unnd gutdunckenn treulichenn hirinnenn mittheÿlen./
Dan woe es ihe die wege erreichenn solt und E(uer) L(ieb) dasselb vor guth ansehenn wurde, / woltenn wir derselbenn ihn diesem vhall nit gern entkegenn seinn. / Idoch wher ihn alwegenn / unnser getreues bedenckenn, / hieltens auch nit fur ungerathenn, / woe es ihe zum auschieffen kommen solt unnd E(uer) L(ieb) dasselbig, also fur gut ansehenn wurde, / das man kein kornn, habernn / oder gerstenn, / dem armuth zum bestenn, / sonndernn allaint den weitz ausschieffenn liess. / Idoch wollenn, wirs auch in E(uer) L(ieb) rath unnd gutbedunckenn gestelt habenn. /
Vonn zeittungenn wissenn, wir E(uer) L(ieb) nicht BCz, 1606, p. 462 zuvorhaltenn, / das zwischenn ko(nigliche)r m(aiestet) zu Dennemargk(en) unnserm freuntlichenn liebenn herrnn oheÿmen unnd schwager an eÿnem unnd dem Niderlandt anders teÿls ein anstandt auff einn jar gemacht / unnd daneben gelangt ahn uns, / das ko(niglich)e m(aiestet) zu Schwedenn wider nach Kalmar gezogenn / und seine schieff daselbst hin zu sich gefordert und beschiedenn / unnd uber sechszehen hundert knecht nicht / aber anderthalb hundert deuthscher / sampt achthundert / schwedischer pferde bey einander. / Desgleichenn etzlich gros geschutz welchs ehr, / uff zwo meil wegs nahe dem haus Elsburgk in ein kirchenn / zu seinem vorteÿl, unnd wie zu gleubenn nichts gutem bringenn unnd verschliessenn hab lassenn. Nach ahn dem orth stehend unnd nicht wegk bringenn konnenn, / auch noch etzlich knecht dabeÿ liegend habenn sol / unnd wiewol s(eine) k(onigliche) w(irt) fur geben sollenn, / das dieselb das kriegsvolck darumb ihm landt / seine aigene leuth zum gehorsam zubrengenn / halten thue. /
So ist dannocht / unnsers erachtens auff alles guth BCz, 1606, p. 463 acht zugebenn unnd nichts ihn windt zuschlahenn hoch nottig. / Welches wir E(uer) L(ieb) als unserm liebenn freundt unnd nachbarnn freuntlicher meinung nicht haben vorhalten wollen, / freuntlich bittende, / E(uer) L(ieb) wollen uns beÿ gegennwerttigenn zeiger, / damit wir die von Elbing(en) nach E(uer) L(ieb) mitgeteÿltem rath beantworten mogenn, / ein antwort auff dieser unser schreybenn widerumb zuschickenn. / Das seind wir hinwider mit freuntlichem nachparlichem willenn umb E(uer) L(ieb) allezeit zu beschuldenn geneigt unnd wÿllig. / Die wir hiemit gotlichem schutz unnd schirm wollen bevholenn habenn.
Dat(um) Konigspergk, den XVIII Maÿ anno etc. im XL-t(en).
Vonn Gots gnadenn Albrecht marggraff zu Brandenburgk ,ihn Preussen, zu Stetinn, Pomernn, der Cassubenn unnd Wenden herzogen, burggravenn zu Nurmbergk unnd furst zu Rugenn etc.
[1 ] after woltenn a mark of insertion (a cross) with no text corresponding