Letter #5023
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1541-04-24
received Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1541-04-28 Manuscript sources:
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Dem erwirdigenn ihn Gott unnserm besonndernn lieben freundt unnd nachparnn herrenn Johannsenn bischoffen zu Ermelant
Unnsere / freuntliche dinst zuvor.
Erwirdiger ihn Got, besonder lieber freundt unnd nachpar. /
Es habenn uns die ersamenn / unnd weise / unnsere liebe getreue, / burgermeÿstere unnd rethe unnser dreyer stethe Konigsbergk furbracht, / wie unnser tieff etwas harten schadenn, durch grosse sturme darab allerley gemeyner nachteyl zubefharenn / unnd solchenn gemeynen nucz landenn / unnd leuthen zum bestenn pillich vorzukommen / und gutes aufsehens, / auff das hierinnen umb eines cleinen willenn nicht etwas, / welchs / hernachmals schwerlich herwider zu pringenn vorlasset, nehm habenn uns demnnach underthanigs v paper damaged⌈[v]v paper damaged⌉leis an E(uer) L(ieb) weil ihnen das tyff allein widerumb auffzurichtenn schwer / unnd dem gemeÿnenn sprichwort nach mit viler zuthat ein wergk leichtlich volendet werdenn kan zu dem auch dannocht die vom Braunspergk sampt andere E(uer) L(ieb) stifftgenossenn, / soch des tiffenn zu irem bestenn auch geprauchenn, / damyt bemelthe E(uer) L(ieb) undtersassenn inen selbst zu gut zu erhaltung des obgedachtenn tiffs, / auch eynn steuer. / wo nicht anders ihe mit dielenn, / thetenn zuvorschreybenn angelangt. / Als habenn / wir in betrachtung gemeyner wolfart, / daneben, das wir bericht wie in ehezeithenn dergleichenn steure auch bescheenn seynn sollenn, / ihnenn solch ir pithenn nicht abschlagenn wollenn. /
Bithenn dennach gancz freuntlichenn E(uer) L(ieb) wolle das obengedochte nicht weniger weder wir freuntlichenn / erwegenn unnd bemeltenn ihrenn undterthanenn dahynn vormogenn auff das sye sych wie gemelt ihnenn selbest zum bestenn, / eyner zimlichen steuer zu solchem notwendigenn paw nicht weigern. / Das wirt E(uer) L(ieb) sonnder zweyffel zu merglichem rum gereichenn. / So seynn wirs umb E(uer) L(ieb) freuntlichenn neben gedachtenn unnsernn underthanenn zuvorgleichenn / unnd zuvordienenn / geneygt. /
Dat(um) Konigsbergk, denn 24 Aprilis anno 1541.
Von Gots gnaden Albrecht marggraff zu Brandenburgk, ihn Preussenn, / zu Stetin, Pomernn der Cassubenn unnd Wennden hertzogk, burggraff zu Nurennbergk und furst zu Rugenn etc.