» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
Copyright © Laboratory for Source Editing and Digital Humanities AL UW

All Rights Reserved. No part of this publication may be reproduced or transmitted in any form or by any means, electronic or mechanical, including photocopy, recording or any other information storage and retrieval system, without prior permission in writing from the publisher.

Letter #5120

Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUS
Königsberg (Królewiec), 1546-04-01
            received Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1546-04-03

Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, author's signature, BCz, 403, p. 842-853
2office copy in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 69, p. 227-238
3register with excerpt in German, Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8244 (TK 6), a.1546, f. 6r-7v

Auxiliary sources:
1register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), f. 343

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 1044, p. 531-532 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem Erwirdigenn / inn Gott, / unnserm besonnderem liebenn freunnd unnd nachbarnn, / herrenn Johannsen bischoffen zu Ermelanndt etc.

Unnsere freunndtlich diennst zuvornn. /

Erwirdiger inn Gott, besonnder lieber freunnd unnd nachbar. /

Wes wir unnlanngst ann Euer Lieb unnd dieselbe unns hinwiderumb, / wegenn etlicher falschenn monntz, / auch der gerungenn Lignischenn unnd Crossnischenn montz / geschriebenn, / des habenn Euer Lieb ahne zweivel / inn gutten frischem gedennckenn. / Auff solchs habenn wir mit unnsernn getreuenn liebenn underthanenn, / vonn allenn stennden / handelunnge, / was dorin zuthun unnd vorzunhemenn, / wie billich / gepflogenn. / Wiewol nuhn unnder anndernn inn den obgemelthenn hin unnd wider schrifften auch in bedennckenn gewesenn, / das vonn beyderseits lanndenn zusammenn geschickt, / unnd vonn solchem gehanndelt unnd geratschlagt solt werdenn, / so achtenn wir doch, / solche zusammenn sendunge nachbleyben unnd alle dinng, / ohne das, / verrichtet werden mögenn. /

Demnach wollenn Euer Lieb solchem zuvorfolge freunndtlich wissenn, / das wir, / soviel die falsche auch gerinnge frembde muntz angehet, / mit unnsernn getreuenn liebenn unnderthanenn dahin geschlossenn, / unnd vor gut a... gesehenn. / Nachdem befunndenn, / das dem armenn einfelligenn zum meistenn. / A[n]sonnst zu gemeynem betrugk, / solche falsche schlege so uff die Polnischenn unnd Preusche... gebrege falsch geschlagenn. / Nichtsmind[er] auch / wie Euer Lieb des zuvornn bericht, / die g[e]rinngenn Lignischenn und Crosnische gro[schen] anhero inn diese lannde gefurt, / unnd ... der guttenn / den armenn unwissennd, / ...gesteckt. /

Wer / zuvorkommung desselbe[n] betrugs / am höchstenn vonnöthenn, / das m[it] allem moglichen vleis uff die ihenen, / wel[che] dieselbenn falshenn beyshlege / hauffenwe[yss] ader sunnst auszugebenn sich unnders... gesehenn, / so nuhn imannds, / der vorde[m] auch solche wissenntlich ausgebe, / betreten derselbe geburennder weyse. / Nach a...denunng der rechte, / angehaldenn / unnd ...strafft wurde. / Wann aber jemannd... solche unnwissennt ausgebe, / das dannoch mit denselbenn die leidliche unnd gebur[en]de mas gehaldenn, / unnd solt fast gnug sein. / Wann mann ime das ausgeg[e]bene gelt / als zur straffe / neme. / Gleichwol, / soviel möglichenn, / inn allewege erfragenn unnd nachforschenn thet, / als hinnder den schlag unnd die felscher zu kommenn. / Auch die gebur furzunhemenn sein möcht. /

Was aber die gerinnge Lignitsche unnd Crosnische monntz angehet, / konnde dieselb / zuvorhuttunnge des fur augenn stehenndenn betrucks, / mit guttenn fugenn / (bevorab weyl konigliche maiestet zu Polan unnser gnediger herr unnd freunndtlicher lieben oheim solche groschenn, / durch derselben offene edicta, / inn der Chron Polan vorbittenn lassenn) alhie im ganntzen lannd zu Preussenn vorbotenn unnd abgethan. / Volgennts nicht weniger / den obenn gemelt gutte bestellunng unnd auffsehunng auff die ausgeber geschafft. / Wo imanndts, / der uber solches vorbot / dieselbe muntz einzufuren unnd auszugebenn sich unnderstundt, / betreten möchtenn solche ausgeber der angezeigtenn geringenn muntz erstmals mit einer zimlichen geltstraffe, / wie sich des zuvor gleich .... W[e]nn sie aber widerumb zum anndernn oder mermaln beschlagenn, / als ... straffe auch inn allewegenn. / Nebenn verlyrunnge des ausgegebenenn geldes erhöh... inn gleichnus auch die, / welche angezeigte mönntz wissenntlich nemenn, / mit obgemelt... straffenn gestrafft werdenn. /

Dieweyl dann / nebenn dem obgemelthen / die steigerunng, / auch unngleicheit der thaler vormerkt, / habenn wir fur hoch notwenndig geacht, / die taler eins jedenn gebrechs unnd schlags, / soviel der itzmals zubekhommenn sonnderlichen auffzihenn / unnd probirenn zulassenn, / wie beyliegennd zuersehenn. / Als dann solche unnderschiedlich abzudrucken den gehalt eins jedenn / unnd wie hoch un itzlicher zunhemenn, / dabey zuschreyben. Unnd dieselbenn abdrucke öffenntlichen zu rublicirenn, / domit der betrug soviel besser inns volck gebildet, / unnd sich menniglich vor schadenn zuhuttenn. / Do es nuh... Euer Lieb nebenn den anndernn herrenn sten... koniglichs theils gleichsfals vor notwenndi[g] ansehe. / Werenn durch die geschwornenn Waradein konigliches theils solche thaler auch zu probiren, domit in... allewege die gleicheit gehaltenn / unnd das nutzere fortgestellet. /

Zu dem wird befunndenn, / das das golt, / sonderlich Unngrisch unnd Reinisch / zu gerinnge unnd fast nideriger, / weder ann den orthenn, / do es geschlagenn / gesetzt. / Aus welchem / unnsers achtenns volgt, / das golt soviel weniger inn diese lannd gebracht. / Ja wenn es auch gleich alhie vorhannden, / auff gewechselt / unnd widerumb hienaus ann die örther, / do es eins mehrern werds geldig, / unnd wo der meiste fortheil, doran zuhabenn, / gefuret. / Hirnebenn wird mit der Littauischenn mönntz diesenn lanndenn nicht wenige oder gerinnge beschwer zu und beygefugt. / Dann der Litte gibt den Littischen groschen zu IIII solidos aus. / Viel inenn aber dorumb inn diesenn lanndenn nicht nhemenn. / Wie ers dann nicht werd ist. / Und nachdem solchs inn des koniglichen theils so wol / als unnsers hertzogthumbs innsassenn, / sonnderlichen die hande... stedte, / als Danntzig, / Elbinng, / Braunsperg / unnd anndere drannget, / hettenn wir wol nicht fur unnratsam bedacht, / junnge konigliche maiestet zu Polan etc. unnser gnediger herr unnd freunntlicher lieber oheim derhalbenn gesampt zuersuchenn sein solthe, / unnd umb gnedige koniglichee erinn[e]runng, / das hirinn gleicheit gehaltenn, / und die Littauenn ire munntz, / wie sie solche aussgebenn, / auch wider einnhemenn. / Ader aber, / das sein maiestet die Littische munntz der Preuschenn gleich shlaenn lisse, / ins embsigst unnd unnderthenigste zubittenn. Do aber dasselbe (des wir unns doch nicht verhoffenn) kein stat hett, / konndt unnsers gerinngen einfalts, / keine ander mass gefunnden werdenn. / Weder das sol... Littische groschenn, / nach inhalt irer wirdigkeit / gesetzt / unnd nicht höer. / Weder widerumb auszubrenngenn / genhomme[n]. Auff das hirinn habennder beschwer auch abgehelffenn möcht werdenn. /

Uber das angezeigte alles seinnd wir vonn allenn unnsernn unnderthanenn mit wehemutigem clagenn bericht, / wes grossenn schadenn unnd verwustunng des habes die keutthel verursachenn sollenn, / mit underthenigen angehafftenn bittenn, / wir woldenn vor unns selbst zulassenn / unnd befurdernn helffenn, / damit dem ganntzen lannde, / auch den benachbartenn unnd umbligenndenn zum bestenn / ein weilzeit mit der keutthelfischerey stille gestannden. / Unnd sich durch Götliche Gnade, / der fisch im habe etwas meherenn möcht, / seinthemal dann nicht ahn, / wie auch die alten unnd wissenndenn darvon redenn, / durch die keuthel, / das hab sehr verwustet. / Werenn wir solchem bittenn unnserer unnderthanenn zuwilfarenn, / unnd die keutthelfischerey abzuthun wol gewogenn. /

Nachdem aber uffm koniglichen theil unnd dem stifft Ermelanndt gleichwol zimblich viel keuttel ausgehenn, / habenn wir Euer Lieb derhalbenn zuersuchen nicht umbgehenn wölenn. / Unnd bitten gantz freunndtlichenn, / Euer Lieb wolle den gemeynenn nutz, / danebenn, / wes fur gemeyner schade, / so das hab noch mehr weder algereit bescheenn, / verwustet sol werdenn / erwegenn, / unnd bey iren wirdigenn capittel, / auch anndernn ...thenn, / do es nötig, / befurdernn helffenn, dadurch ein weilzeit mit dem keutthelfischenn stille gestanndenn / zu dem l[ieben] Got hoffennd, / er werde sein gnade gebenn, / das sich die wasser widerum[b] mit den fischenn ermerenn / unnd d... herschafftenn fur diesenn stillestanndt inn anndere woge / mannchfeldiglich ires wenigenn schadenns, / den sie sich ...erwegenn / erstattet werdenn. / Dan als wir bericht, / so sollenn die fischer d[en] cleinenn fisch, / der nicht durch die keutt...garnn durch gehenn kann, / mit grossen anzalenn, / auch teglichen ein jeder ke... wol etzliche thonnenn fol ausschlagenn unnd vorderbenn. / Wann nuhn dass... vorbliebe, / hette die herschafft / ann stat keuttelzins / an der vischerey nutz zu[er]wartenn.

Beschlislichenn habenn unns unnsere getreue liebe unnderthanenn / vonn a... stenndenn / zuerkennenn gebenn, / wie das enntlauffenn der knecht unnd annder dienstbothenn sehr gemein, / aus welchen ihe weylenn allerley beschweruung. / Auch wol das ervolgt, / wann gleich den entlauffenenn nach gezogenn, / dieselbenn erforschet, / das solche dannocht verhaldenn / unnd nicht gevolgt werdenn. / Derhalben mit unnsernn unnderthanenn / vonn allenn stenndenn / diese mas beschlossenn: / Wo imanndsenn ein dienstbothe enntlauffenn, / derselbe vonn eim andernn angenhommen / unnd ime seine erste herschafft, / vonn do ehr enntlauffenn, / nachschicket, / den, / welcher den enntlauffenenn zu diennst genhommenn, / darumb ansprech. / Aber die volge nicht bekeme, / unnd der enntlauffne vorleucknet wurde, / solle der, / welcher in wissenntlich verhaldenn unnd vorleucknet, / wann ehr desselbenn uber kurtz oder lanng uberwiesenn, / III marcas zur busse zugebenn, / unnd der dienstboth seinem hernn, / dem ehr enntlauffenn / zur straffe / ein virtel jares vorgebenns umbsonnst zudienenn vorpflicht sein. /

Inn gleichnus nachdem erspuret, / das etliche pauersknechte iheweilenn umb die helffte / als eine woche zuarbeithenn unnd die annder woche ires gefallenns zulebenn vormittenn. / Derwegen w... bedacht, / das rathsamer / unnd zuvorkommung vieler beschwer / nutzer / die diens[t]bothenn uff ein halbes oder ganntzes jar gedinnget unnd gemithet. / Wo aber inn betrethenn, / der einenn knecht annderer gestalt annheme, / derselbe mit III gutten marken vonn der herschafft gestrafft, / dan[e]benn auch die ledig gennger, / so ahne pas[s]borthenn oder guttenn bescheid / uff den strassenn gefunndenn, / auffgehaldenn unnd allewegenn inn die negstgelegennst[e] ampte, / solche zustraffenn, / gebracht wurden. Dieweyl aber diese artickel alle die hernn stennde unnd einwonennde koniglichs teils Preussenn, / so wol / als unnss mit unnseren landen und leuthen angehet, / es auch die gelegennheit, / wo auff beyderseits landen die gleichmessigkeit nicht gehaltenn, / mit d[ie]sen gemachten beredunngen nichts ausszurichten. /

So bitten wir abermals ganntz freuntlichen / Euer Lieb als der oberste president koniglicher lande Preussenn, / wolle diesenn dingen gemeiner wolfart zum besten / nach irem von Gott verlihenem hohem verstannde, / vleissig nachdennken / unnd do sie die notwenndigkeit (wie alhie) vormerkenn, / auff diese obennvermelte oder anndere nutzlichere wege trachtenn helffenn, / damit in allem einheiliglich geschlossenn, / unnd aus solchem Gottes ehre / unnd der lande wolfart und zunhemenn ervolge. / Dann wustenn unnd kundenn wir, / diesenn lanndenn zum bestenn, / ein mherers erwegenn, / solle ann uns kein mangel erscheinenn. /

Wie wir gar nicht zweivelnn, / Euer Lieb solchs auch thun werde. / Unnd wir seint es umb Euer Lieb die wir hiemit der gnaden des liebenn Gottes bevhelen mit nachbarlicher wilferigkeit zuvordienen / erpittende. /

Datum Konigsperg, den I Aprilis im etc. XLVI-ten.

Von Gots gnaden Albrecht, / marggraf zu Brandenburg, / in Preussen, zu Stettin, / Pommern, / der Cassuben und Wenden hertzog, / burggraff zu Nurmberg und furst zu Rugen / manu propria subscripsit