Letter #5120
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1546-04-01
received Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1546-04-03 Manuscript sources:
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Dem Erwirdigenn / inn Gott, / unnserm besonnderem liebenn freunnd unnd nachbarnn, / herrenn Johannsen bischoffen zu Ermelanndt etc.
Unnsere freunndtlich diennst zuvornn. /
Erwirdiger inn Gott, besonnder lieber freunnd unnd nachbar. /
Wes wir unnlanngst ann Euer Lieb unnd dieselbe unns hinwiderumb, / wegenn etlicher falschenn monntz, / auch der gerungenn Lignischenn unnd Crossnischenn montz / geschriebenn, / des habenn Euer Lieb ahne zweivel / inn gutten frischem gedennckenn. / Auff solchs habenn wir mit unnsernn getreuenn liebenn underthanenn, / vonn allenn stennden / handelunnge, / was dorin zuthun unnd vorzunhemenn, / wie billich / gepflogenn. / Wiewol nuhn unnder anndernn inn den obgemelthenn hin unnd wider schrifften auch in bedennckenn gewesenn, / das vonn beyderseits lanndenn zusammenn geschickt, / unnd vonn solchem gehanndelt unnd geratschlagt solt werdenn, / so achtenn wir doch, / solche zusammenn sendunge nachbleyben unnd alle dinng, / ohne das, / verrichtet werden mögenn. /
Demnach wollenn Euer Lieb solchem zuvorfolge freunndtlich wissenn, / das wir, / soviel die falsche auch gerinnge frembde muntz angehet, / mit unnsernn getreuenn liebenn unnderthanenn dahin geschlossenn, / unnd vor gut a... gesehenn. / Nachdem befunndenn, / das dem armenn einfelligenn zum meistenn. / A[n]sonnst zu gemeynem betrugk, / solche falsche schlege so uff die Polnischenn unnd Preusche... gebrege falsch geschlagenn. / Nichtsmind[er] auch / wie Euer Lieb des zuvornn bericht, / die g[e]rinngenn Lignischenn und Crosnische gro[schen] anhero inn diese lannde gefurt, / unnd ... der guttenn / den armenn unwissennd, / ...gesteckt. /
Wer / zuvorkommung desselbe[n] betrugs / am höchstenn vonnöthenn, / das m[it] allem moglichen vleis uff die ihenen, / wel[che] dieselbenn falshenn beyshlege / hauffenwe[yss] ader sunnst auszugebenn sich unnders... gesehenn, / so nuhn imannds, / der vorde[m] auch solche wissenntlich ausgebe, / betreten derselbe geburennder weyse. / Nach a...denunng der rechte, / angehaldenn / unnd ...strafft wurde. / Wann aber jemannd... solche unnwissennt ausgebe, / das dannoch mit denselbenn die leidliche unnd gebur[en]de mas gehaldenn, / unnd solt fast gnug sein. / Wann mann ime das ausgeg[e]bene gelt / als zur straffe / neme. / Gleichwol, / soviel möglichenn, / inn allewege erfragenn unnd nachforschenn thet, / als hinnder den schlag unnd die felscher zu kommenn. / Auch die gebur furzunhemenn sein möcht. /
Was aber die gerinnge Lignitsche unnd Crosnische monntz angehet, / konnde dieselb / zuvorhuttunnge des fur augenn stehenndenn betrucks, / mit guttenn fugenn / (bevorab weyl konigliche maiestet zu Polan unnser gnediger herr unnd freunndtlicher lieben oheim solche groschenn, / durch derselben offene edicta, / inn der Chron Polan vorbittenn lassenn) alhie im ganntzen lannd zu Preussenn vorbotenn unnd abgethan. / Volgennts nicht weniger / den obenn gemelt gutte bestellunng unnd auffsehunng auff die ausgeber geschafft. / Wo imanndts, / der uber solches vorbot / dieselbe muntz einzufuren unnd auszugebenn sich unnderstundt, / betreten möchtenn solche ausgeber der angezeigtenn geringenn muntz erstmals mit einer zimlichen geltstraffe, / wie sich des zuvor gleich .... W[e]nn sie aber widerumb zum anndernn oder mermaln beschlagenn, / als ... straffe auch inn allewegenn. / Nebenn verlyrunnge des ausgegebenenn geldes erhöh... inn gleichnus auch die, / welche angezeigte mönntz wissenntlich nemenn, / mit obgemelt... straffenn gestrafft werdenn. /
Dieweyl dann / nebenn dem obgemelthen / die steigerunng, / auch unngleicheit der thaler vormerkt, / habenn wir fur hoch notwenndig geacht, / die taler eins jedenn gebrechs unnd schlags, / soviel der itzmals zubekhommenn sonnderlichen auffzihenn / unnd probirenn zulassenn, / wie beyliegennd zuersehenn. / Als dann solche unnderschiedlich abzudrucken den gehalt eins jedenn / unnd wie hoch un itzlicher zunhemenn, / dabey zuschreyben. Unnd dieselbenn abdrucke öffenntlichen zu rublicirenn, / domit der betrug soviel besser inns volck gebildet, / unnd sich menniglich vor schadenn zuhuttenn. / Do es nuh... Euer Lieb nebenn den anndernn herrenn sten... koniglichs theils gleichsfals vor notwenndi[g] ansehe. / Werenn durch die geschwornenn Waradein konigliches theils solche thaler auch zu probiren, domit in... allewege die gleicheit gehaltenn / unnd das nutzere fortgestellet. /
Zu dem wird befunndenn, / das das golt, / sonderlich Unngrisch unnd Reinisch / zu gerinnge unnd fast nideriger, / weder ann den orthenn, / do es geschlagenn / gesetzt. / Aus welchem / unnsers achtenns volgt, / das golt soviel weniger inn diese lannd gebracht. / Ja wenn es auch gleich alhie vorhannden, / auff gewechselt / unnd widerumb hienaus ann die örther, / do es eins mehrern werds geldig, / unnd wo der meiste fortheil, doran zuhabenn, / gefuret. / Hirnebenn wird mit der Littauischenn mönntz diesenn lanndenn nicht wenige oder gerinnge beschwer zu und beygefugt. / Dann der Litte gibt den Littischen groschen zu IIII solidos aus. / Viel inenn aber dorumb inn diesenn lanndenn nicht nhemenn. / Wie ers dann nicht werd ist. / Und nachdem solchs inn des koniglichen theils so wol / als unnsers hertzogthumbs innsassenn, / sonnderlichen die hande... stedte, / als Danntzig, / Elbinng, / Braunsperg / unnd anndere drannget, / hettenn wir wol nicht fur unnratsam bedacht, / junnge konigliche maiestet zu Polan etc. unnser gnediger herr unnd freunntlicher lieber oheim derhalbenn gesampt zuersuchenn sein solthe, / unnd umb gnedige koniglichee erinn[e]runng, / das hirinn gleicheit gehaltenn, / und die Littauenn ire munntz, / wie sie solche aussgebenn, / auch wider einnhemenn. / Ader aber, / das sein maiestet die Littische munntz der Preuschenn gleich shlaenn lisse, / ins embsigst unnd unnderthenigste zubittenn. Do aber dasselbe (des wir unns doch nicht verhoffenn) kein stat hett, / konndt unnsers gerinngen einfalts, / keine ander mass gefunnden werdenn. / Weder das sol... Littische groschenn, / nach inhalt irer wirdigkeit / gesetzt / unnd nicht höer. / Weder widerumb auszubrenngenn / genhomme[n]. Auff das hirinn habennder beschwer auch abgehelffenn möcht werdenn. /
Uber das angezeigte alles seinnd wir vonn allenn unnsernn unnderthanenn mit wehemutigem clagenn bericht, / wes grossenn schadenn unnd verwustunng des habes die keutthel verursachenn sollenn, / mit underthenigen angehafftenn bittenn, / wir woldenn vor unns selbst zulassenn / unnd befurdernn helffenn, / damit dem ganntzen lannde, / auch den benachbartenn unnd umbligenndenn zum bestenn / ein weilzeit mit der keutthelfischerey stille gestannden. / Unnd sich durch Götliche Gnade, / der fisch im habe etwas meherenn möcht, / seinthemal dann nicht ahn, / wie auch die alten unnd wissenndenn darvon redenn, / durch die keuthel, / das hab sehr verwustet. / Werenn wir solchem bittenn unnserer unnderthanenn zuwilfarenn, / unnd die keutthelfischerey abzuthun wol gewogenn. /
Nachdem aber uffm koniglichen theil unnd dem stifft Ermelanndt gleichwol zimblich viel keuttel ausgehenn, / habenn wir Euer Lieb derhalbenn zuersuchen nicht umbgehenn wölenn. / Unnd bitten gantz freunndtlichenn, / Euer Lieb wolle den gemeynenn nutz, / danebenn, / wes fur gemeyner schade, / so das hab noch mehr weder algereit bescheenn, / verwustet sol werdenn / erwegenn, / unnd bey iren wirdigenn capittel, / auch anndernn ...thenn, / do es nötig, / befurdernn helffenn, dadurch ein weilzeit mit dem keutthelfischenn stille gestanndenn / zu dem l[ieben] Got hoffennd, / er werde sein gnade gebenn, / das sich die wasser widerum[b] mit den fischenn ermerenn / unnd d... herschafftenn fur diesenn stillestanndt inn anndere woge / mannchfeldiglich ires wenigenn schadenns, / den sie sich ...erwegenn / erstattet werdenn. / Dan als wir bericht, / so sollenn die fischer d[en] cleinenn fisch, / der nicht durch die keutt...garnn durch gehenn kann, / mit grossen anzalenn, / auch teglichen ein jeder ke... wol etzliche thonnenn fol ausschlagenn unnd vorderbenn. / Wann nuhn dass... vorbliebe, / hette die herschafft / ann stat keuttelzins / an der vischerey nutz zu[er]wartenn.
Beschlislichenn habenn unns unnsere getreue liebe unnderthanenn / vonn a... stenndenn / zuerkennenn gebenn, / wie das enntlauffenn der knecht unnd annder dienstbothenn sehr gemein, / aus welchen ihe weylenn allerley beschweruung. / Auch wol das ervolgt, / wann gleich den entlauffenenn nach gezogenn, / dieselbenn erforschet, / das solche dannocht verhaldenn / unnd nicht gevolgt werdenn. / Derhalben mit unnsernn unnderthanenn / vonn allenn stenndenn / diese mas beschlossenn: / Wo imanndsenn ein dienstbothe enntlauffenn, / derselbe vonn eim andernn angenhommen / unnd ime seine erste herschafft, / vonn do ehr enntlauffenn, / nachschicket, / den, / welcher den enntlauffenenn zu diennst genhommenn, / darumb ansprech. / Aber die volge nicht bekeme, / unnd der enntlauffne vorleucknet wurde, / solle der, / welcher in wissenntlich verhaldenn unnd vorleucknet, / wann ehr desselbenn uber kurtz oder lanng uberwiesenn, / III marcas zur busse zugebenn, / unnd der dienstboth seinem hernn, / dem ehr enntlauffenn / zur straffe / ein virtel jares vorgebenns umbsonnst zudienenn vorpflicht sein. /
Inn gleichnus nachdem erspuret, / das etliche pauersknechte iheweilenn umb die helffte / als eine woche zuarbeithenn unnd die annder woche ires gefallenns zulebenn vormittenn. / Derwegen w... bedacht, / das rathsamer / unnd zuvorkommung vieler beschwer / nutzer / die diens[t]bothenn uff ein halbes oder ganntzes jar gedinnget unnd gemithet. / Wo aber inn betrethenn, / der einenn knecht annderer gestalt annheme, / derselbe mit III gutten marken vonn der herschafft gestrafft, / dan[e]benn auch die ledig gennger, / so ahne pas[s]borthenn oder guttenn bescheid / uff den strassenn gefunndenn, / auffgehaldenn unnd allewegenn inn die negstgelegennst[e] ampte, / solche zustraffenn, / gebracht wurden. Dieweyl aber diese artickel alle die hernn stennde unnd einwonennde koniglichs teils Preussenn, / so wol / als unnss mit unnseren landen und leuthen angehet, / es auch die gelegennheit, / wo auff beyderseits landen die gleichmessigkeit nicht gehaltenn, / mit d[ie]sen gemachten beredunngen nichts ausszurichten. /
So bitten wir abermals ganntz freuntlichen / Euer Lieb als der oberste president koniglicher lande Preussenn, / wolle diesenn dingen gemeiner wolfart zum besten / nach irem von Gott verlihenem hohem verstannde, / vleissig nachdennken / unnd do sie die notwenndigkeit (wie alhie) vormerkenn, / auff diese obennvermelte oder anndere nutzlichere wege trachtenn helffenn, / damit in allem einheiliglich geschlossenn, / unnd aus solchem Gottes ehre / unnd der lande wolfart und zunhemenn ervolge. / Dann wustenn unnd kundenn wir, / diesenn lanndenn zum bestenn, / ein mherers erwegenn, / solle ann uns kein mangel erscheinenn. /
Wie wir gar nicht zweivelnn, / Euer Lieb solchs auch thun werde. / Unnd wir seint es umb Euer Lieb die wir hiemit der gnaden des liebenn Gottes bevhelen mit nachbarlicher wilferigkeit zuvordienen / erpittende. /
Datum Konigsperg, den I Aprilis im etc. XLVI-ten.
Von Gots gnaden Albrecht, / marggraf zu Brandenburg, / in Preussen, zu Stettin, / Pommern, / der Cassuben und Wenden hertzog, / burggraff zu Nurmberg und furst zu Rugen / manu propria subscripsit