Wir habenn gestrigs abents, als wir alhie zu ⌊Heilspergk⌋ ankhommen, E(uer) L(ieb) freuntliches wolmeinendes ⌊⌋ denn XVIII-t(en) ditz ytzigenn monats Iunii zu ⌊Warttenbergk⌋ ausgangenn, / bekhomen / unnd daraus derselben freuntlichs gluckwunschenn zu unseren ankunft in unser ⌊herzogthumb⌋, / danebenn mit hertzlicher frolockung, / das sich E(uer) L(ieb) beschwerung und schwacheit dannocht / etwas zur besserung (darfur dem lieben Goth hochlichen und ins embsigst zudangkenn) in des seider wir E(uer) L(ieb) zu Crackaw besucht, / geschigt, / verstanden und eingenommen. / Thun uns demnach desselbenn freuntlichenn gluckwunschens zum hochsten bedancken. / Wunschenn unnd bithen von dem geber alles guthenn E(uer) L(ieb) widerumb erstlichenn zu irer ankunft in derselbenn landt (dero wir warlichen hochlichenn erfreuet) Gothes segen, / gluck, / heil, / zeitliche und ewige wolfarth, / langwirende geruige regirung und alles guthe volgendes, / das sich E(uer) L(ieb) nach habende beschwerung und kranckheit, / nach seinem veterlichenn gotlichenn willenn ins erste zur besserung und volkhommener gesundtheit wende, / dan es E(uer) L(ieb) immer so gluckllich und wol ergehen kan wir gonnens ihn von hertzen besser.
E(uer) L(ieb) hohen entschuldigung, / das uns dieselbe alhie zu ⌊Heilspergk⌋ nicht empfangen, het es ghar nicht bedurft,
AAWO, AB, D.96, f. 145v dan uns von E(uer) L(ieb) verordenthen gnugsame gutwilligkeit bewisenn wordenn, / thun uns auch derselbenn und wes uns sonsten in E(uer) L(ieb) ⌊stifft⌋ zu guthen widerfarenn, / gantz freuntlichen bedanckenn, / mit erbiethung, / wo wirs widerumb freuntlichen verdinen und beschuldenn khonnen, / das wir an nichts wollen mangel erscheinen lassenn. / Uns ist aber warlichen nicht lieb, das wir E(uer) L(ieb) ankunft zu ⌊Soldaw⌋ so langsam erfarnn, / darob wir uns mit derselbenn zuempfahenn und zubereden verhindert wordenn. / Thun uns aber gleichwol des freuntlichenn ersuchens, / durch den wirdigenn unsernn besondern / liebenn ⌊Achatium von der Trenck⌋, E(uer) L(ieb) ⌊stiffts⌋ landprobst bescheenn, / nichtsminder E(uer) L(ieb) freuntlich(en) erbithens, / das sich dieselb uns so gutwillig zudienen erbeuth, zum hochsten bedanckenn. / Des gewisslichen und keines andern sich E(uer) L(ieb) zun(!) uns widerumb versehen sollenn. /
Und wehr des bithens wegen ⌊Absolon Reÿmans⌋ gar nicht vonnothen gewesen. / Dan wes auff vilfeltiges E(uer) L(ieb) und anderer hern beschenes vorliche disfals unser gemuth und sovil wir thun konnen, des haben wir dem erwirdigen in Goth unserm besondernn lieben freundt und brudern, hernn ⌊Samuele bischoffen zu ⌊Plotzki⌋ und der loblichen ⌊Chron Polan⌋ undercantzlern⌋, / erofnet, / darbei wirs
AAWO, AB, D.96, f. 146r nachmals beruhen lassen, / anmerckende, das uns ein weithers oder mherers zuthun nicht getzimet. / Dan wo superinscribed⌈wowo superinscribed⌉ wir E(uer) L(ieb) nurt(?) in erheblichem wilfaren khonnen, ist bei uns kein mangel. / Unnd wolthen E(uer) L(ieb) (dero die hochgeborne furstin unsere freuntliche hertzliebe gemahel und tochter nicht weniger weder wir neben zuentbittung ires grusses wunschen) dis in E(uer) L(ieb) freunntlicher wolmeinung auff ir schreiben zur antwurt nicht vorhalthen.